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Freistellungsarten in Honduras

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Bezahlter Urlaub

Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit können Beschäftigte bis zu 20 Tage bezahlten Urlaub pro Jahr nehmen. Bis zu 1 Jahr Betriebszugehörigkeit: 10 Tage bezahlter Urlaub 1 bis 2 Jahre: 12 Tage bezahlter Urlaub 2 bis 3 Jahre: 15 Tage bezahlter Urlaub Über 4 Jahre: 20 Tage bezahlter Urlaub

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Gesetzliche Feiertage

Es gibt 10 gesetzliche Feiertage, an denen die Beschäftigten freinehmen können.

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Krankenurlaub

Krankheitsbedingtes Fernbleiben, das länger als 3 Tage dauert, muss vom Arbeitgeber erlaubt werden, sofern eine Bescheinigung der Sozialversicherung vorliegt. Bei kürzerer krankheitsbedingter Abwesenheit wird das Gehalt durch den Arbeitgeber in voller Höhe fortgezahlt. Ab dem 4. Tag Krankenurlaub werden die Leistungen wie folgt aufgeteilt: - Die die Sozialversicherung übernimmt 66 % der jeweils aktuell geltenden Obergrenze (die sich jedes Jahr in Abhängigkeit der Mindestlohnregelung). ändert). - Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zwischen diesem Zuschuss und dem tatsächlichen Gehalt des oder der Beschäftigten.

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Mutterschaftsurlaub

Es gibt einen verpflichtenden Mutterschaftsurlaub von mindestens 42 Tagen vor der Geburt und 42 Tagen danach. Das Mutterschaftsgeld wird gemeinsam vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung gezahlt. Auf den Arbeitgeber entfällt die Differenz zwischen den 66 % der jährlichen Obergrenze (siehe oben) und dem tatsächlichen Gehalt.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Im honduranischem Recht gibt es keine Bestimmungen für Eltern- oder Vaterschaftsurlaub.

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Sonderurlaub

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer:innen freistellen: für öffentliche oder gewerkschaftliche Verpflichtungen, zur Teilnahme an Beerdigungen von Arbeitskolleg:innen, für schwerwiegende familiäre Zwischenfälle ( die im Arbeitsgesetzbuch nicht näher definiert sind, aber meist den Tod oder eine schwere Krankheit von nahen Angehörigen betreffen). - Trauerfall: Obwohl das Gesetz keinen ausdrücklichen Trauerurlaub vorsieht, kann der Arbeitgeber bei Todesfällen in der Familie bezahlten Urlaub gewähren. - Heirat: Paare haben Anspruch auf 5 aufeinanderfolgende Tage bezahlten Heiratsurlaub. - Bürgerliche und gewerkschaftliche Verpflichtungen: Arbeitnehmer:innen können sich für Verpflichtungen im Rahmen ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeiten für bis zu 6 Tage beurlauben lassen; für die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen steht ihnen ein halber Tag zu.