Tunesien
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Tunesien muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Tunesien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Tunis
- Währung
Tunesischer Dinar (د.ت, TND)
- Sprachen
Arabisch
- Bevölkerung
11,708,370
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitgeber können Arbeitnehmer/innen mit einer Kündigungsfrist entlassen, die jedoch nicht erforderlich ist, wenn ein/e Arbeitnehmer/in wegen eines Fehlverhaltens entlassen wird.
Kündigungsfrist
Standardmäßig auf einen Monat begrenzt, es sei denn, es wird ein längerer Zeitraum vereinbart.
Abgangsentschädigung
Die Abfindung ist auf einen Tageslohn pro Beschäftigungsmonat begrenzt, höchstens jedoch auf drei Monatsgehälter. Einem entlassenen Arbeitnehmer muss zusätzlich zu seiner Grundabfindung eine Abgeltung für den nicht genommenen Urlaub gewährt werden.
Arbeitnehmer/innen, die wegen Fehlverhaltens entlassen werden, haben keinen Anspruch auf eine Abfindung oder Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs.
Bewährungszeiten
Die Probezeit in Tunesien ist auf sechs Monate für allgemeine Angestellte (Arbeiter), neun Monate für Vorgesetzte und ein Jahr für Führungskräfte begrenzt.