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Urlaubsarten in Bulgarien

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Gesetzlicher Urlaubsanspruch

In Bulgarien besteht Anspruch auf 4 Wochen Jahresurlaub. Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende fällt, wird der darauffolgende Montag zu einem bezahlten Feiertag.

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Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 90 % des durchschnittlichen täglichen Bruttoversicherungseinkommens der 24 Monate vor Urlaubsbeginn. Sie ist auf das maximale Sozialversicherungseinkommen von jetzt 4130 BGN begrenzt (seit dem 1. April 2025). Es sind 410 Kalendertage vorgesehen, die die Zeiträume vor und nach der Geburt umfassen.

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Partner-/Vaterschaftsurlaub

In Bulgarien besteht Anspruch auf 2 Wochen zu 90 % ihrer Bezüge.

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Elternurlaub

Der Elternurlaub beträgt 104 Wochen. 52 Wochen werden pauschal vergütet, die restliche Zeit ist unbezahlt.

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Sonstige Freistellungen

Arbeitgeber Zahlen 70 % des Grundgehalt für die ersten 3 Tage nach Erkrankung oder Unfall. Ab dem 4. Tag bis zur vollständigen Genesung zahlt die Sozialversicherung 80 % des Grundgehalts. Der oder die erkrankte Arbeitnehmer:in muss ein ärztliches Attest vorlegen können. Dieses muss innerhalb von 2 Tagen nach Ausstellung dem Arbeitgeber übergeben werden, der es bei den Behörden einreicht. Der/die behandelnde Arzt bzw. Ärztin muss zudem ein separates Dokument an die Behörden übermitteln. Nach bulgarischem Recht ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Krankenstandsbuch zu führen und die von den Beschäftigten vorgelegten Krankenstandsunterlagen drei Jahre lang aufzubewahren. Die Dokumente müssen im Original aufbewahrt werden. Diese Daten müssen an die nationale Sozialversicherungsanstalt (NSSI) übermittelt werden, und zwar bis spätestens zum 10. des Folgemonats nach Vorlage der Krankheitsunterlagen durch die Mitarbeiter:innen.