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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Neuseeland

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Beendigung des Prozesses

Das Kündigungsverfahren in Neuseeland muss ein faires und angemessenes Verfahren einhalten. Die Einzelheiten sind in dem Arbeitsvertrag festgelegt, der zu Beginn der Beschäftigung angeboten wird.

Ein/e entlassene/r Arbeitnehmer/in, der/die sich nicht in der Probezeit befindet, hat das Recht, innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe der Entlassung eine schriftliche Erklärung über den Grund der Entlassung zu verlangen. Der Arbeitgeber muss dies innerhalb von 14 Tagen nach der Anfrage tun.

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Kündigungsfrist

Der Arbeitgeber muss eine angemessene Kündigungsfrist einhalten, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Je nach Art der Aufgabe wird in Neuseeland eine Kündigungsfrist von 4 Wochen oft als fair angesehen.

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Abgangsentschädigung

Die Abfindung muss in Übereinstimmung mit dem Arbeitsvertrag gezahlt werden.

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Bewährungszeiten

Arbeitgeber können eine bezahlte Probezeit aus verschiedenen Gründen nutzen, z. B. um die Fähigkeiten eines Arbeitnehmers zu beurteilen oder um ihm Zeit zu geben, sich zu verbessern. Alle Einzelheiten müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Der Zeitraum muss eine faire Beurteilung des Arbeitnehmers in schriftlicher Form beinhalten. Eine Probezeit von drei Monaten ist üblich.