Neuseeland
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Neuseeland muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Neuseeland die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Wellington
- Währung
Neuseeland-Dollar ($, NZD)
- Sprachen
Māori and Englisch
- Bevölkerung
5,122,840
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Das Kündigungsverfahren in Neuseeland muss ein faires und angemessenes Verfahren einhalten. Die Einzelheiten sind in dem Arbeitsvertrag festgelegt, der zu Beginn der Beschäftigung angeboten wird.
Ein/e entlassene/r Arbeitnehmer/in, der/die sich nicht in der Probezeit befindet, hat das Recht, innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe der Entlassung eine schriftliche Erklärung über den Grund der Entlassung zu verlangen. Der Arbeitgeber muss dies innerhalb von 14 Tagen nach der Anfrage tun.
Kündigungsfrist
Der Arbeitgeber muss eine angemessene Kündigungsfrist einhalten, die im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Je nach Art der Aufgabe wird in Neuseeland eine Kündigungsfrist von 4 Wochen oft als fair angesehen.
Abgangsentschädigung
Die Abfindung muss in Übereinstimmung mit dem Arbeitsvertrag gezahlt werden.
Bewährungszeiten
Arbeitgeber können eine bezahlte Probezeit aus verschiedenen Gründen nutzen, z. B. um die Fähigkeiten eines Arbeitnehmers zu beurteilen oder um ihm Zeit zu geben, sich zu verbessern. Alle Einzelheiten müssen im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Der Zeitraum muss eine faire Beurteilung des Arbeitnehmers in schriftlicher Form beinhalten. Eine Probezeit von drei Monaten ist üblich.