Rumänien
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- Hauptstadt
Bukarest
- Währung
Rumänischer Leu (L, RON)
- Sprachen
Rumänisch
- Bevölkerung
19,317,984
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Das rumänische Recht unterscheidet bei Arbeitsverträgen zwischen Führungspositionen und betrieblichen Positionen.
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann am Ende des Vertrags oder der Probezeit, auf Wunsch des Arbeitnehmers oder auf Wunsch des Arbeitgebers erfolgen.
Eine Kündigung auf Verlangen des Arbeitgebers vor Ablauf des Arbeitsvertrags kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z. B. wegen körperlicher oder geistiger Arbeitsunfähigkeit, beruflicher Unzulänglichkeit oder Entlassung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Entlassung schriftlich zu begründen.
Beschränkungen bei der Kündigung
Arbeitnehmer/innen können während des Urlaubs, der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, der Quarantäne oder der Schwangerschaft nicht gekündigt werden, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wusste.
Kündigungsfrist
Die Beschäftigten haben das Recht auf eine Kündigungsfrist von mindestens 20 Tagen. Die Kündigungsfrist für Beschäftigte in Führungspositionen beträgt 20 Tage, in Führungspositionen 45 Tage.
Abgangsentschädigung
Abfindungen sind in Rumänien nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Bewährungszeiten
Die Probezeit im Falle eines befristeten Arbeitsvertrags darf nicht länger sein:
5 Arbeitstage bei einer Vereinbarung, die nicht länger als 3 Monate dauert
15 Arbeitstage für eine Vereinbarung zwischen 3 und 6 Monaten
30 Arbeitstage bei einer Vereinbarung von mehr als 6 Monaten
45 Arbeitstage für eine Vereinbarung, die länger als 6 Monate dauert und Arbeitnehmer in einer Führungsposition betrifft