Thailand
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Thailand muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Thailand die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Bangkok
- Währung
Thailändischer Baht (฿, THB)
- Sprachen
Thailändisch
- Bevölkerung
66,558,935
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen, ohne dass eine Abfindung gezahlt werden muss.
Beschäftigte, die weniger als 120 Tage beschäftigt sind, können ohne Grund und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung gekündigt werden.
Kündigungsfrist
Der Arbeitgeber muss in der Regel mindestens einen vollen Zahlungszyklus (d.h. 30 Tage) im Voraus ankündigen, was bei unbefristeten Verträgen gesetzlich vorgeschrieben ist, aber nicht mehr als 3 Monate, es sei denn, der Vertrag/die Arbeitsregeln sehen eine längere Frist vor.
Abgangsentschädigung
Wenn ein/e Arbeitnehmer/in ohne triftigen Grund gekündigt wird, hat er/sie Anspruch auf eine Abfindung, die seiner/ihrer Dienstzeit beim Arbeitgeber entspricht.
120 Tage - weniger als ein Jahr: 30 Tage Lohn
1 - weniger als 3 Jahre: 90 Tage Lohn
3 - weniger als 6 Jahre: 180 Tage Lohn
6 - weniger als 10 Jahre: 240 Tagessätze
10 - weniger als 20 Jahre: 300 Tage Lohn
20 Jahre und mehr: 400 Tagessätze