Brasilien
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Brasilien muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Brasilien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Brasília
- Währung
Real (R$, BRL)
- Sprachen
Portugiesisch
- Bevölkerung
212,586,000
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Das brasilianische Arbeitsrecht erlaubt es beiden Parteien, den Arbeitsvertrag zu kündigen. Im Falle der Kündigung eines Kommunalangestellten muss das Gehalt am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden.
Im Falle einer fristlosen Kündigung muss der Lohn für die geleistete Arbeit innerhalb von sieben Tagen nach dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses abgerechnet werden. Im Falle einer Kündigung wegen Fehlverhaltens muss das Gehalt des/der Beschäftigten am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses abgerechnet werden. Wenn mildernde Umstände eine sofortige Zahlung verhindern, muss der Arbeitnehmer dennoch innerhalb von drei Werktagen bezahlt werden
Kündigungsfrist
Arbeitnehmer/innen müssen ihren Arbeitgebern eine Kündigungsfrist von 30 Tagen einräumen, um ihr Arbeitsverhältnis zu beenden.
Wenn der Arbeitgeber beschließt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, hängt die gesetzliche Kündigungsfrist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Im ersten Jahr beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage.
Für jedes Jahr nach dem ersten Jahr erhöht sich die Kündigungsfrist um drei Tage, bis zu einem Maximum von 90 Tagen.
Abgangsentschädigung
In Brasilien hängt die Höhe der Abfindung von der Art der Kündigung ab. Eine Abfindung ist zwar nicht in allen Fällen erforderlich, aber in der Regel beträgt sie einen Monatslohn für jedes Jahr, das die Person für das Unternehmen gearbeitet hat.
Die Arbeitgeber in Brasilien müssen 8 % des Gehalts jedes Arbeitnehmers in eine staatliche Abfertigungskasse einzahlen. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer entlässt, muss er 40 % des Guthabens in den Fonds als Abfindung einzahlen. Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich trennen, muss der Arbeitgeber 20 % zahlen.
Bewährungszeiten
Die maximal zulässige Probezeit in Brasilien beträgt 90 Tage (zwei Halbjahre à 45 Tage). Wenn die anfängliche Probezeit 45 Tage beträgt, kann sie verlängert werden, aber nur für eine weitere Dauer von 45 Tagen.