So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Estland
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Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Estland muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Estland die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Tallinn

  • Währung

    Euro (€, EUR)

  • Sprachen

    Estisch

  • Bevölkerung

    1,329,460

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Ein Arbeitsverhältnis kann bei grobem Fehlverhalten des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, bei vorsätzlicher Kündigung des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin oder bei einer im Arbeitsvertrag festgelegten Auflösung des Arbeitsverhältnisses beendet werden.

Kündigungsfrist

Je nachdem, wie lange ein/e Beschäftigte/r mit einem Arbeitgeber zusammengearbeitet hat, sollte dieser den/die Beschäftigte/n rechtzeitig vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich informieren.

  • Weniger als 1 Jahr Beschäftigung: mindestens 15 Kalendertage

  • 1 t0 5 Jahre Beschäftigung: mindestens 30 Kalendertage

  • 5 bis 10 Dienstjahre: mindestens 60 Kalendertage

  • 10 oder mehr Dienstjahre: mindestens 90 Kalendertage

Abfindung

Bei Entlassungen aufgrund von Personalabbau zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe des letzten Monatsgehalts.

Arbeitnehmer:innen mit befristeten Arbeitsverträgen beziehen nach einer vorzeitigen Entlassung bis zum regulären Ablauf ihres Vertrags das volle Gehalt.

Neben der Abfindung erhaltenen gekündigte Arbeitnehmer:innen auch Benefits aus dem staatlichen Arbeitslosenversicherungsfond.

  • Bei einer Beschäftigungsdauer von 5 bis 10 Jahren besteht Anspruch auf ein Bruttomonatsgehalt.

  • Ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als 10 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 2 Bruttomonatsgehälter.

Bewährungszeiten

Die Probezeit kann bis zu vier Monate dauern, darf aber nicht länger als die Hälfte der Laufzeit eines Arbeitsvertrags sein. Das heißt, wenn ein Arbeitsvertrag drei Monate dauert, darf die Probezeit nicht länger als sechs Wochen dauern.

Ein Arbeitgeber sollte mindestens 15 Tage vor der Kündigung eines Vertrags, der sich noch in der Probezeit befindet, eine Kündigungsfrist einhalten.