-Adoption:Bei der Adoption eines Kindes haben Beschäftigte Anspruch auf 3 Monate Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub; sie erhalten dieselben finanziellen Leistungen wie bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Eltern können auch in den ersten drei Jahren, in denen das Kind in der Familie ist, Elternzeit nehmen und erhalten dieselben Zeiten und finanziellen Leistungen. Dies gilt für beide Elternteile.
-Freistellung bei Arbeitsunfällen:Tarif- oder individuelle Arbeitsverträge sehen in der Regel eine bezahlte Freistellung im Falle eines Arbeitsunfalls vor. Der Zeitraum beträgt meist zwischen 6 und 12 Monaten und gilt sowohl für eine Einzelerkrankung als auch für mehrere Krankenstände. Arbeitnehmer:innen haben das Recht, ihren Arbeitsplatz zu behalten und das Gehalt für die Dauer des im Tarifvertrag oder individuellen Arbeitsvertrag festgelegten Zeitraums weiter zu beziehen.
-Freistellung für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden:Der erneuerte Tarifvertrag (CBA) für Italien, der mit 1. April 2024 in Kraft getreten ist, enthält einen Anspruch auf Freistellung für Frauen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden. Diese Regelung gewährt Mitarbeiterinnen in Übereinstimmung mit Artikel 24 der Gesetzesverordnung Nr.80 vom 15. Juni 2015 das Recht, der Arbeit für bis zu 90 Arbeitstage fernzubleiben, wenn sie an einem zertifizierten Kurs zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt teilnehmen. Für diese Freistellung, die über einen Zeitraum von drei Jahren stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden kann, hat die Mitarbeiterin Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe ihres letzten Gehalts. Dieser Zuschuss wird vom Arbeitgeber vorgeschossen und, wie bei den Beiträgen für den Mutterschaftsurlaub, entsprechend den Beiträgen angepasst, die an das NISF (Nationales Institut für soziale Fürsorge) zu entrichten sind.