So einfach verwaltest du dein Team in

Marokko
morocco flag

Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Marokko muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Marokko die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management
  • Hauptstadt

    Rabat

  • Währung

    Marokkanischer Dirham (DH, MAD)

  • Sprachen

    Arabisch

  • Bevölkerung

    37,112,080

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management
A view from an arched window in a building in granada, spain.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, wie z.B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen, und sollten vorher angekündigt werden.

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen nach marokkanischem Recht hängen von der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers ab, d.h. davon, wie lange er bereits bei seinem Arbeitgeber beschäftigt ist.

Kündigungsfristen für leitende Angestellte

  • 1 Monat: bis zu 1 Jahr der Beschäftigung

  • 2 Monate: 1 - 5 Jahre Beschäftigung

  • 3 Monate: Mehr als 5 Jahre Beschäftigung

Kündigungsfristen für nicht leitende Angestellte

  • 8 Tage: Bis zu einem Jahr der Beschäftigung

  • 1 Monat: 1 - 5 Jahre Beschäftigung

  • 2 Monate: 5+ Jahre Beschäftigung

Abgangsentschädigung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine Abfindung, nachdem sie mindestens sechs Monate beim Arbeitgeber gearbeitet haben, und zwar entsprechend ihrer Betriebszugehörigkeit.

  • Die ersten fünf Jahre der Beschäftigung: 96 Stunden Lohn

  • 6 - 10 Jahre Beschäftigung: 144 Stunden Lohn

  • 11 - 15 Jahre Beschäftigung: 192 Stunden Lohn

  • 15+ Jahre Beschäftigung: 240 Stunden Lohn

Bewährungszeiten

Bewährungszeiten sind zulässig und können einmal verlängert werden. Bei unbefristeten Verträgen beträgt die anfängliche Laufzeit:

- 3 Monate für Führungskräfte

- 1 1/2 Monate für Angestellte

- 15 Tage für Arbeiterinnen und Arbeiter

Befristete Verträge können Probezeiten von bis zu einem Tag pro Vertragswoche haben, mit einer Obergrenze von 2 Wochen für Verträge von weniger als sechs Monaten und einer Obergrenze von einem Monat für Verträge von mehr als sechs Monaten.