Portugal
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Portugal muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Portugal die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Lissabon
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Portugiesisch
- Bevölkerung
10,276,617
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
Arbeitsverhältnisse können auf die folgenden Arten beendet werden:
Freiwillige Kündigung seitens des/der Arbeitnehmer:in
Rentenantritt je nach Arbeitsvertrag
Ablauf und Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags
Kündigung aus einem gerechtfertigten Grund ohne Entschädigung, etwa aufgrund von Diebstahl oder anderem schwerwiegend Fehlverhalten
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags
Die Anforderungen an das Kündigungs-/Entlassungsverfahren können je nach Grund der Kündigung oder Entlassung unterschiedlich sein.
Kündigungsfrist
Eine fristlose Entlassung ist gemäß dem portugiesischen Arbeitsgesetz nicht gestattet. Die von den Arbeitnehmer:innen einzuhaltende Kündigungsfrist hängt von der tatsächlichen oder beabsichtigten Dauer der Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber ab:
Während der Probezeit haben sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer:innen eine bestimmte Kündigungsfrist einzuhalten.
Nach der Probezeit gilt die Kündigungsfrist nur für die Arbeitnehmer:innen. Das heißt, sie müssen sich im Falle einer Kündigung daran halten, der Arbeitgeber kann hingegen auf sein Recht verzichten. Die Kündigungsfrist hängt von der Beschäftigungsdauer der Arbeitnehmer:innen ab (siehe unten).
Befristete Arbeitsverträge sind nur zulässig, wenn der Arbeitgeber gewisse Anforderungen erfüllt. Die Auflösung eines befristeten Arbeitsvertrags aus unzulässigen Gründen bringt ein hohes Risiko mit sich.
Kündigungsfrist bei unbefristeten Arbeitsverträgen:
Beschäftigungsdauer von bis zu 2 Jahren: 30 Tage
Beschäftigungsdauer von mehr als 2 Jahren: 60 Tage
Bewährungszeiten
Die Dauer der Probezeit hängt von der Vertragsart ab. Bei Verträgen mit unbestimmter Laufzeit beträgt die gesetzliche Norm 90 Tage. Für Stellen, die technisch komplex sind, ein hohes Maß an Verantwortung tragen, besondere Qualifikationen erfordern oder in einer Vertrauensposition sind, kann die Frist auf 180 Tage verlängert werden. Bei befristeten Verträgen beträgt die Probezeit 30 Tage, wenn die Vertragsdauer länger als 30 Tage ist, und 15 Tage, wenn sie kürzer als sechs Monate ist.