Ratgeber zu LändernSüdkorea

Organisieren Sie Ihr Team in Südkorea effizient und mit minimalem Aufwand.

Einfaches Anstellen in Südkorea. Für Ihr Team in Südkorea übernehmen wir sämtliche administrativen Aufgaben – von der Lohnabrechnung über Zusatzleistungen, Rechtskonformität und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – übersichtlich auf einer einzigen Plattform.

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Beschäftigung in Südkorea

Das Labor Standards Act von 2005 legt Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer:innen fest und gilt für eine Erwerbsbevölkerung von 28,3 Millionen. Arbeitnehmer:innen in Südkorea sind vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder ethnischer Herkunft geschützt.

Unternehmen sollten über Mindestlohn, Überstundensätze und bezahlten Urlaub Bescheid wissen, wenn sie Menschen in Südkorea einstellen möchten. Remote hilft dir, ein vollständiges, wettbewerbsfähiges Benefitspaket anzubieten, das alle Compliance‑Anforderungen erfüllt.

Der Mindestlohn in Südkorea beträgt 10.320,00 KRW pro Stunde, gültig ab Januar 2026.

Wettbewerbsfähiges Benefitspaket in Südkorea

Kranken­versicherung

Zahn­zusatz­versicherung

Seh­versicherung

Unterstützung für psychische Gesundheit

Betriebliche Altersvorsorge

Lebens­versicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Fakten & Statistiken

Südkorea gehört zu Asiens technologisch fortschrittlichsten Ländern. Die moderne Metropole Seoul bildet das Zentrum einer starken Innovations‑ und Leistungskultur. Arbeitgeber:innen, die Talente in der Fertigung, in professionellen Dienstleistungen und im Technologie‑Sektor suchen, finden dort eine große Auswahl qualifizierter Fachkräfte.

Viele Beschäftigte haben Erfahrung in multinationalen Unternehmen, und nach der Pandemie haben sich flexible Arbeitsmodelle und Homeoffice schnell etabliert. Traditionell wurde in Südkorea viel Präsenzarbeit erwartet. Der Eintritt jüngerer Generationen in den Arbeitsmarkt und der erfolgreiche Übergang zum Arbeiten von zu Hause haben zu einem stärkeren Fokus auf Work‑Life‑Balance geführt.

Als die zehntgrößte Volkswirtschaft der Welt belegt Südkorea in Asien den siebt­höchsten Human Development Index. Das Land ist eine gefestigte Demokratie mit weitreichenden Pressefreiheiten, bietet die weltweit schnellsten Internetgeschwindigkeiten, eine herausragende und einzigartige Küche und natürlich eine lebendige Unterhaltungsindustrie, die u. a. K‑Pop hervorgebracht hat.

Bundesstadt

Seoul

Sprachenauswahl

Koreanisch

Valuta

Südkoreanischer Won

Bevölkerungszahl

51709098

Index für Lebenshaltungskosten

2021

Reales Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP)

2,0%

Abrechnungsrhythmus für Payroll

Monatlich

Allgemeiner Umsatzsteuersatz

10%

Wirtschaftsfreundlichkeit

Sehr einfach

Steuersystem in Südkorea

In Südkorea beeinflussen Lohnsteuern und gesetzliche Abgaben sowohl die Lohnabrechnung als auch die tatsächlich ausbezahlten Löhne Ihrer Mitarbeiter:innen. Bitte beachten Sie, dass für Ihre Mitarbeiter:innen zusätzlich lokale Steuern anfallen können.

Arbeitgeber

0 %

Der Beitrag zur Arbeitsunfallversicherung beträgt 4,50 % des monatlichen Grundgehalts und wird auf 5.900.000 KRW begrenzt.

0 %

Der Beitrag zur gesetlichen Krankenversicherung beläuft sich auf 4 % des monatlichen Grundgehalts (Krankenversicherung: 3,54 % + Pflegeversicherung 0,46 %). Es gilt ein monatlicher Höchsbeitrag von 3.653.550 KRW.

0 %

Die Arbeitslosenversicherung beträgt 1,15 % des monatlichen Grundgehalts.

0 %

Die Pflegeversicherung beläuft sich auf 0,459 % des monatlichen Grundgehalts bzw. 12,95 % der gesetzlichen Krankenversicherung Es gilt ein monatlicher Höchsbeitrag von 3.653.550 KRW.

Mitarbeiter:in

0 %

Gesetzliche Rentenversicherung

0 %

Gesetzliche Krankenversicherung

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Arbeitslosenversicherung

Lohnsteuer

Bis zu 12 Mio. KRW: 6,6 % (einschließlich 10 % lokale Wohnsitzsteuer)

12 bis 46 Mio. KRW: 16 % (einschließlich 10 % lokale Wohnsitzsteuer)

46 bis 88 Mio. KRW: 26,4 % (einschließlich 10 % lokale Wohnsitzsteuer)

88 bis 150 Mio. KRW: 38,5 % (einschließlich 10 % lokale Wohnsitzsteuer)

150 bis 300 Mio. KRW: 41,8 % (einschließlich 10 % lokale Wohnsitzsteuer)

300 bis 500 Mio. KRW: 44 % (einschließlich 10 % lokale Wohnsitzsteuer)

500 Mio. bis 1 Mrd. KRW: 46,2 % (einschließlich 10 % lokale Wohnsitzsteuer)

1 Mrd. und mehr: 49,5 % (einschließlich 10 % lokale Wohnsitzsteuer)

Freistellungsarten in Suedkorea

Bezahlter Urlaub

Mitarbeiter:innen, die mindestens 80 % eines Arbeitsjahres (12 Monate) ab Vertagsbeginn gearbeitet haben. Mitarbeiter:innen, die einen Monat (alle 30 Tage ab Vertragsbeginn), aber weniger als ein Jahr ununterbrochen gearbeitet haben, oder die weniger als 80 % eines Jahres gearbeitet haben.

Gesetzliche Feiertage

Es gibt 17 bezahlte gesetzliche Feiertage in Südkorea.

Krankschreibung

Arbeitgeber müssen für nicht arbeitsbedingte Krankheiten keine Freistellung gewähren. Wenn Arbeitnehmer:innen während der Arbeit erkranken oder sich verletzen, sind sie zur Freistellung verpflichtet und können das gezahlte Krankengeld von der staatlichen Arbeitsunfallversicherung zurückfordern.

Mutterschaftsurlaub

Mitarbeiterinnen habe vor und nach der Entbindung Anspruch auf 90 Tage (120 Tage bei Mehrlingsgeburten) Mutterschaftsurlaub. Davon sind bei Geburten eines einzelnen Kindes 60 und bei Mehrlingsgeburten 75 Tage bezahlt. Bis zum 1. Geburtstag ihres Kindes haben Mitarbeiterinnen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Stillzeit pro Tag.

Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeiter:innen auf Antrag innerhalb von 90 Tagen nach der Entbindung mindestens 10 Tage bezahlten Urlaub zu gewähren. Zudem besteht Anspruch auf ein ganzes Jahr Kinderbetreuungsurlaub (bis zum Alter von 8 Jahren). In dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter:innen 1,7 Millionen KRW vom Staat.

Bildungsurlaub

Mitarbeiter:innen können einen Antrag auf eine bis zu einjährige Arbeitszeitkürzung auf 15 bis 30 Stunden stellen, um sich auf ihre akademische Bildung zu konzentrieren.

Sonstige Freistellungen

-Pflegeurlaub:Mitarbeiter:innen können jährlich bis zu 90 Tage Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, um sich um pflegebedürftige Familienangehörige zu kümmern. -Kinderbetreuungsurlaub: 1 Jahr Freistellung für ein Kind unter 8 Jahren bzw. bis zur 2. Klasse -Familienpflegeurlaub (unbezahlt):- Pflegeurlaub: Mitarbeiter:innen können jährlich bis zu 90 Tage Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, um sich um pflegebedürftige Familienangehörige zu kümmern.- Kinderbetreuungsurlaub: 1 Jahr Freistellung für ein Kind unter 8 Jahren bzw. bis zur 2. Klasse.- Freistellung für Kinderwunschbehandlungen: 3 Tage im Jahr, wobei der 1. Tag bezahlt ist- Menstruationsurlaub (unbezahlt): einmal im Monat, wenn von der Mitarbeiterin beantragt

Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Suedkorea

Ablauf einer Kündigung

Arbeitsverträge dürfen nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes entlassen werden, z. B. bei Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder anderen arbeitsbezogenen Verstößen. Andernfalls muss eine Kündigungsfrist eingehalten werden.

Beachte, dass Kündigungen in Südkorea sorgfältig überlegt werden sollten. Es kann schwierig sein, eine unbefristete Beschäftigung (manchmal auch als Vertrag bezeichnet) ohne triftigen Grund zu beenden. Daher müssen Arbeitgeber sich an die folgenden Grundsätze halten:

Kündigungsfrist

Arbeitgeber müssen einen Arbeitnehmer mindestens 30 Tage im Voraus kündigen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten oder hat eine vorsätzliche Straftat begangen, die das Unternehmen erheblich beeinträchtigt.

Abgangsentschädigung

Beschäftigte, die mindestens ein ganzes Jahr lang gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns für jedes Jahr der ununterbrochenen Beschäftigung beim Arbeitgeber.

Bewährungszeiten

Das koreanische Arbeitsnormengesetz enthält keine ausdrückliche Regelung zu den Bewährungszeiten. Das Gesetz besagt jedoch, dass eine Kündigung für "Arbeitnehmer in der Probezeit (von 3 Monaten oder weniger)" nicht erforderlich ist , also normalerweise bis zu 3 Monaten.

Remote Benefits Plans

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Übersicht zu transparenten Preisen in Südkorea

  • USD
  • EUR
  • GBP
  • CAD
  • AUD
  • NZD
  • SGD
  • CHF
  • JPY
  • SEK
  • NOK
  • DKK

Employer of Record

615 CHF

Je Mitarbeiter:in pro Monat

  • Mitarbeiter:innen in mehr als 90 Ländern anstellen, ohne dass Sie eine eigene Niederlassung benötigen

  • Onboarding mit persönlicher Begleitung durch engagierte Spezialist:innen

  • Lokale Payroll und termingerechte Auszahlung

  • Rechtskonformität, abgesichert durch integrierten Schutz

  • Wettbewerbsfähige, flexible Benefits, länderspezifisch zugeschnitten

  • Personalisierter Support durch interne Expert:innen

  • Wesentliche HR-Funktionen sind standardmässig enthalten

Payroll

27 CHF

Je Mitarbeiter:in pro Monat

  • Internationale Payroll, effizient und mit voller Transparenz

  • Einfach zu bedienende Self-Service-Plattform

  • Massgeschneiderter Support durch engagierte Expert:innen

  • Sichere Einhaltung länderspezifischer Payroll-Vorschriften

  • Zentrales Management für Benefits

  • Inklusive HR Core als Standard

Contractor Management – Übersicht

26 CHF

pro Freelancer:in/Monat

  • Zahlen Sie ausschliesslich für aktive Freelancer:innen

  • Kooperationen mit internationalen Freelancer:innen

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  • Rechnungen per Klick freigeben oder automatisch bezahlen

  • Transparente Zahlungen mit durchgehender Nachverfolgbarkeit

  • Enthält standardmässig HR Core