Ukraine
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- Hauptstadt
Kiew
- Währung
Ukrainische Hrywnja (₴, UAH)
- Sprachen
Ukrainisch
- Bevölkerung
44,390,000
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Das ukrainische Arbeitsrecht schreibt vor, dass Arbeitsverträge nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gekündigt werden können, z. B. bei Entlassung, Unehrlichkeit, Betrug oder Unfähigkeit, die Arbeitspflichten zu erfüllen.
Schwangere Frauen, Mütter mit Kindern unter drei Jahren, alleinerziehende Mütter mit Kindern unter 14 Jahren und Mütter von Kindern mit Behinderungen sind vor Kündigungen auf Initiative des Arbeitgebers geschützt, außer bei dessen Auflösung.
Kündigungsfrist
Die Länge der Kündigungsfrist wird einerseits von den Vertragsparteien vereinbart, hängt andererseits aber auch von den Umständen der Kündigung ab.
Als Mindestdauer für die Kündigungsfrist gelten:
2 Monate bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen, z. B. Insolvenz, Unternehmensauflösung usw.
3 Tage bei unzureichender Leistung während der Probezeit
Unter allen anderen Umständen greift die im Arbeitsvertrag getroffene Vereinbarung.
Dafür gelten für beide Parteien die folgenden Mindestkündigungsfristen, für die jedoch auf Wunsch auch längere Zeiträume vertraglich festgelegt werden können:
Bei Betriebszugehörigkeit bis zu 4 Jahren: Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat
Zwischen 5 und 11 Jahren: mindestens 1 Woche pro Jahr der Betriebszugehörigkeit
Über 12 Jahre: mindestens 3 Monate
Abgangsentschädigung
Wenn ein Arbeitsvertrag aufgrund des Verstoßes des Arbeitgebers als beendet gilt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern bzw. sechs Monatsgehältern, wenn es sich um einen leitenden Angestellten handelt.
Andernfalls, wenn ein/e Arbeitnehmer/in als entlassen oder für die geforderten Aufgaben ungeeignet angesehen wird, hat er/sie Anspruch auf ein Monatsgehalt.
Bewährungszeiten
Die Probezeit ist bei Arbeitern auf einen Monat und bei anderen Arbeitnehmern auf drei Monate begrenzt.