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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Belgien

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Ablauf einer Kündigung

Für die Kündigung durch den Arbeitgeber müssen berechtigte Gründe vorliegen. Dazu zählen:

  • Mangelnde Fähigkeit oder Qualifikation zur Ausführung der mit der Position verbundenen Tätigkeiten
  • Fehlverhalten
  • Rentenantritt
  • Personalabbau
  • Unvereinbarkeit mit einer gesetzlichen Pflicht oder Auflage
  • Sonstige triftige Gründe

Kündigungen sind nur dann rechtmäßig, wenn sie aufgrund mangelnder Fähigkeiten zur Berufsausübung oder aufgrund von Änderungen beim Personalbedarf erfolgen.

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Kündigungsfrist

In Belgen hängt die Länge der Kündigungsfrist von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses ab.

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Abgangsentschädigung
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Bewährungszeiten

In Belgien gibt es keine Probezeit. Die Probezeit kann nicht in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden, da sie rechtlich nicht bindend ist. Die normalen Kündigungsverfahren sollten während des Beginns des Arbeitsvertrags angewandt werden, mit der Besonderheit, dass der Arbeitnehmer nicht das Recht hat, die Mitteilung des Kündigungsgrundes zu verlangen, wenn die Kündigung innerhalb von 6 Monaten nach Beginn des Arbeitsvertrags erfolgt. Er hat auch keinen Anspruch auf ein Outplacement-Angebot. Die Beendigung des Arbeitsvertrags kann vom Arbeitgeber (in diesem Fall ist eine Kündigungsfrist und eine Entschädigung fällig), vom Arbeitnehmer (eine Kündigungsfrist ist fällig) oder im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.