So einfach verwaltest du dein Team in Kroatien
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- Übersicht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Kroatien
Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen.
Unabhängig vom Grund für die Kündigung eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin wird vom Arbeitgeber erwartet, dass er/sie im Voraus eine schriftliche Kündigung ausspricht.
Die gesetzliche Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab.
- 2 Wochen: Arbeitnehmer mit einem Jahr Betriebszugehörigkeit
- 6 Wochen: Arbeitnehmer mit zwei Dienstjahren
- 8 Wochen: Arbeitnehmer mit fünf Dienstjahren
- 10 Wochen: Arbeitnehmer mit 10 Dienstjahren
- 12 Wochen: Arbeitnehmer mit mehr als 20 Dienstjahren
Die Kündigungsfrist kann entweder auf 30 Tage begrenzt werden, wenn der Arbeitgeber eine stichhaltige Begründung liefert, oder sie kann halbiert werden, wenn ein/e Arbeitnehmer/in gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Bedingungen verstößt.
Beschäftigte, die mindestens zwei Jahre bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, haben Anspruch auf eine Abfindung, die einem Drittel eines Monatslohns pro Beschäftigungsjahr entspricht.
Ein Arbeitnehmer, der zum Beispiel 12 Jahre bei einem Arbeitgeber gearbeitet hat, hat bei einer Kündigung Anspruch auf vier Monatsgehälter.
Bewährungszeiten werden von beiden Parteien vereinbart und dürfen ein Jahr nicht überschreiten. Wir haben empfohlen, dass die Probezeit nicht länger als 6 Monate dauern sollte, und es ist üblich, in der Probezeit mit einer Frist von 1 Woche zu kündigen.