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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schweiz
Auf dem Papier gibt es in der Schweiz ein Arbeitsverhältnis nach freiem Ermessen, bei dem der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden kann. Die meisten Unternehmen sind jedoch bei Kündigungen vorsichtiger und geben eine faire Begründung für jede Kündigung ab. Für Arbeitgeber von Arbeitnehmern in der Schweiz ist es wichtig, die Kündigungsvorgänge genau zu dokumentieren.
In der Schweiz gibt es zwar ein Arbeitsverhältnis nach Belieben, aber in Arbeitsverträgen sind Kündigungsfristen üblich. Die Kündigungsfristen liegen in der Regel zwischen einem und drei Monaten, je nach Dienstalter, Betriebszugehörigkeit und Branche. Die Kündigungsfrist muss mindestens einen Monat betragen, wenn der Arbeitnehmer ein Jahr oder länger gearbeitet hat.
Eine Abfindung ist in der Schweiz nicht erforderlich, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag festgelegt oder der/die Arbeitnehmer/in ist über 50 Jahre alt und hat mehr als 20 Dienstjahre für denselben Arbeitgeber gearbeitet.
Die Probezeit in der Schweiz dauert in der Regel zwischen einem und drei Monaten.