Remotes Leitfaden für die Einstellung in

Slowenien
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Einfache Einstellung und Beschäftigung in Slowenien. Wir übernehmen für dein Team in Slowenien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management
  • Hauptstadt

    Ljubljana

  • Währung

    Euro (€, EUR)

  • Sprachen

    Ungarisch, Italienisch, and Slowenisch

  • Bevölkerung

    2,111,461

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management
The stunning Slovenian countryside

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können entweder aus ordentlichen oder außerordentlichen Gründen gekündigt werden: Eine ordentliche Kündigung umfasst in der Regel eine Entlassung oder ein Fehlverhalten. Außerordentliche Kündigungen hingegen betreffen Situationen, in denen ein/e Arbeitnehmer/in vorsätzlich versucht, den Betrieb des Arbeitgebers zu sabotieren.

Die Beschäftigten müssen über den Grund ihrer Kündigung informiert werden und die Möglichkeit haben, ihr Handeln zu verteidigen oder zu erklären.

Kündigungsfrist

Beschäftigte, die aus regulären Gründen entlassen werden, z. B. wegen Entlassung oder Unfähigkeit, haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 15 Tagen, bevor sie ihren Arbeitsplatz verlieren.

  • Bis zu einem Jahr Beschäftigungsdauer: 15 Tage Kündigungsfrist

  • 1 - 2 Jahre Beschäftigung: 30 Tage Kündigungsfrist

  • 2+ Jahre Beschäftigung: 30 Tage, plus zwei Tage für jedes weitere Arbeitsjahr

Beschäftigte, die wegen nachweislicher Fehler entlassen werden, haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von nur 15 Tagen, bevor sie entlassen werden.

Abgangsentschädigung

Ohne eine entsprechende Kündigung haben die Beschäftigten Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts, multipliziert mit der Anzahl der Jahre, die sie beim Arbeitgeber beschäftigt waren, bis zu 25 Jahren.

Bewährungszeiten

Die Probezeit kann bis zu sechs Monate dauern, und die Beschäftigten müssen mindestens sieben Tage vor ihrer Entlassung wegen unzureichender Leistungen in der Probezeit informiert werden.