So einfach verwaltest du dein Team in Slowenien
Einfache Einstellung in Slowenien. Wir übernehmen für dein Team in Slowenien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Übersicht
Freistellungsarten in Slowenien
Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als einem Jahr wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
In Slowenien gibt es 13 arbeitsfreie gesetzliche Feiertage. Arbeitnehmer:innen, die an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müssen, haben Anspruch auf einen Feiertagszuschlag, der üblicherweise in einem Tarifvertrag festgelegt wird.
In Slowenien stehen Arbeitnehmer:innen für jeden Krankheitsfall 30 bezahlte Krankheitstage zu. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist mit 120 Tagen gedeckelt. Dabei gilt: Bei einer arbeitsbezogenen Krankheit oder einem Arbeitsunfall erhalten Arbeitnehmer:innen 100 % ihres Standardlohns, ansonsten 80 %. Arbeitgeber müssen jedoch auch nach Ablauf dieser 120 Tage Krankengeld zahlen, das dann aber von der Krankenkasse erstattet wird.
Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf 105 Tage voll bezahlten Mutterschaftsurlaub. Der Urlaub beginnt 28 Tage vor der Entbindung.
Vätern steht ein voll bezahlter Vaterschaftsurlaub von 30 Tagen zu. Dieser kann nach Belieben aufgeteilt (z. B. auf Vollzeit und Teilzeit-Tage) und bis zum 6. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Nach dem Mutterschaftsurlaub haben beide Elternteile Anspruch auf 130 Tage bezahlte Elternzeit. Dabei erhalten sie den vollen Lohn – gedeckelt auf das 2,5-fache des durchschnittlichen Monatslohns in Slowenien (d. h. 3.664,31 €). Väter können ihre gesamte Elternzeit an ihre Partnerin übertragen, Mütter bis zu 100 Tage an ihren Partner.
Arbeitnehmer:innen, die eine berufsbezogene oder sonstige Ausbildung absolvieren, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub für den ersten Prüfungsantritt.
- Urlaub aus persönlichen Gründen: Mitarbeiter:innen haben jedes Jahr Anspruch auf sieben Tage bezahlten Urlaub für verschiedene persönliche Sachverhalten, darunter Heirat, Todesfälle, schwere Verletzungen, Unfälle oder Begleitung von Schulanfänger:innen an ihrem ersten Schultag. - Adoptionsurlaub: Adoptiveltern von Kindern, die noch nicht das Schulalter erreicht haben, haben dieselben Ansprüche auf Elternzeit wie leibliche Eltern. Nach Abschluss der ersten Klasse verringert sich der Anspruch auf 30 Tage. - Staatsbürgerliche Pflichten: Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer:innen für die Ausübung des Wahlrechts, den Schöffen- bzw. Geschworenen-Dienst sowie die Erfüllung anderer staatsbürgerlicher Pflichten unbezahlten Urlaub gewähren. - Blutspende: Arbeitnehmer:innen können bezahlten Urlaub für eine Blutspende beantragen. Arbeitgeber können bei der Krankenkasse einen Anspruch auf Erstattung der Kosten stellen.