So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Spanien
spain flag

Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Spanien muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Spanien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Madrid

  • Währung

    Euro (€, EUR)

  • Sprachen

    Baskisch, Katalanisch, Spanisch, and Galizisch

  • Bevölkerung

    47,329,981

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
Spain

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ablauf einer Kündigung

Grundsätzlich können Arbeitgeber in Spanien einen beliebigen gerechtfertigten Grund für die Kündigung angeben. Bei Arbeitnehmer:innen, die länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt waren, muss die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein. Rechtfertigungsgründe sind:

  • Fristlose Entlassung aus disziplinarischen Gründen, etwa wegen Diebstahl oder anderen schwerwiegenden Fehlverhaltens

  • Reguläre fristgerechte Kündigung infolge von betrieblichen oder organisatorischen Umstrukturierungen

Kündigungsfrist

Die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist hängt vom Entlassungsgrund und den anzuwendenden Tarifverträgen ab.

Bewährungszeiten

Die Festlegung einer Probezeit ist nach spanischem Arbeitsrecht nicht zwingend vorgeschrieben. Der geltende GAV enthält die maximalen Probezeiten, die mit den Beschäftigten vereinbart werden müssen. Es ist möglich, dass du für dieselbe Berufsgruppe unterschiedliche Probezeiten mit den Beschäftigten vereinbarst, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt (z. B. Erfahrung, Ausbildung, Sprachen usw.) und du die im Tarifvertrag festgelegten Grenzen für die Probezeit einhältst.