Spanien
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Spanien muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Spanien die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Madrid
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Baskisch, Katalanisch, Spanisch, and Galizisch
- Bevölkerung
47,329,981
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
Grundsätzlich können Arbeitgeber in Spanien einen beliebigen gerechtfertigten Grund für die Kündigung angeben. Bei Arbeitnehmer:innen, die länger als 6 Monate im Betrieb beschäftigt waren, muss die Kündigung „sozial gerechtfertigt“ sein. Rechtfertigungsgründe sind:
Fristlose Entlassung aus disziplinarischen Gründen, etwa wegen Diebstahl oder anderen schwerwiegenden Fehlverhaltens
Reguläre fristgerechte Kündigung infolge von betrieblichen oder organisatorischen Umstrukturierungen
Kündigungsfrist
Die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist hängt vom Entlassungsgrund und den anzuwendenden Tarifverträgen ab.
Bewährungszeiten
Die Festlegung einer Probezeit ist nach spanischem Arbeitsrecht nicht zwingend vorgeschrieben. Der geltende GAV enthält die maximalen Probezeiten, die mit den Beschäftigten vereinbart werden müssen. Es ist möglich, dass du für dieselbe Berufsgruppe unterschiedliche Probezeiten mit den Beschäftigten vereinbarst, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt (z. B. Erfahrung, Ausbildung, Sprachen usw.) und du die im Tarifvertrag festgelegten Grenzen für die Probezeit einhältst.