Libanon
In Remotes Beschäftigungsleitfaden für Libanon findest du wichtige Infos zu deinen rechtlichen Verpflichtungen vor Ort. Bitte beachte, dass Remote zurzeit noch keinen Employer-of-Record-Service in Libanon anbietet. Du kannst jedoch problemlos über Remote mit lokalen Freelancer:innen zusammenarbeiten.
- Hauptstadt
Beirut
- Währung
Libanesisches Pfund (ل.ل, LBP)
- Sprachen
Arabisch
- Bevölkerung
6,859,408
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitgeber können Arbeitnehmer/innen aufgrund höherer Gewalt (ungünstige Umstände, die sich der Kontrolle des Arbeitgebers entziehen) oder eines schweren Fehlverhaltens wie Diebstahl, Betrug, Disziplinlosigkeit oder einer Verurteilung wegen einer Straftat nach Belieben und ohne vorherige Ankündigung entlassen.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, wie unten dargestellt:
Bis zu drei Monate der Beschäftigung: ein Monat
Drei Monate bis sechs Monate Beschäftigung: zwei Monate
Sechs Monate bis 12 Monate Beschäftigung: drei Monate
Mehr als 12 Monate: vier Monate
Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, Lohn anstelle der Kündigung zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer nicht wie vorgeschrieben benachrichtigt wird.
Abgangsentschädigung
Die Abfindungen liegen zwischen zwei und 12 Monatsgehältern, abhängig von der Art der Arbeit, dem Alter, der Betriebszugehörigkeit und dem Grad des Fehlverhaltens, wegen dem das Personal entlassen wurde.
Bewährungszeiten
Drei Monate, in denen die Beschäftigten nicht unter die Bestimmungen für Krankengeld usw. fallen.