So einfach verwaltest du dein Team in Malta
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Freistellungsarten in Malta
Beschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche haben Anspruch auf 192 Arbeitsstunden Urlaub, zuzüglich 8 Stunden für jeden Feiertag, der auf ein Wochenende fällt. Ausgehend von einem 8-stündigen Arbeitstag ergeben diese 192 Stunden 24 Tage bezahlten Urlaub. Im Jahr 2021 erhielten Beschäftigte beispielsweise 216 Stunden, da 3 Feiertage auf ein Wochenende fielen und mit 24 Stunden Zeitausgleich (3 Tage x 8 Stunden) abgegolten wurden. Wenn Arbeitnehmer:innen weniger als durchschnittlich 8 Stunden täglich arbeiten, kann der Urlaubsanspruch anhand der folgenden Formel berechnet werden: Anzahl der täglichen Arbeitsstunden multipliziert mit 24. Bei einer Betriebszugehörigkeit von unter einem Jahr wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
Beschäftigte haben das Recht, an den 14 nationalen Feiertagen bei voller Bezahlung freizunehmen. Fällt ein nationaler Feiertag auf einen Ruhetag, stehen 8 Arbeitsstunden (d. h. 1 Arbeitstag) Zeitausgleich zu.
Die maltesische Sozialversicherung übernimmt einen großen Teil des Krankengeldes. Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber: - entweder für die ersten drei Tage Krankenstand das volle reguläre Bruttogehalt zahlen und ab dem 4. Tag das staatliche Krankengeld vom regulären Bruttogehalt abziehen - oder die volle Gehaltsfortzahlung für die gesamte Dauer des Krankenstands übernehmen und das Krankengeld anschließend von der Sozialversicherung einfordern. Beides läuft im Grunde genommen auf Dasselbe hinaus: Der Arbeitgeber bezahlt immer die Differenz zwischen dem regulären Bruttogehalt und dem staatlichen Krankengeld. Anspruch auf Krankengeld besteht für einen Zeitraum von bis zu 156 Tage; per behördlichen Beschluss kann er auf 468 Tage in einem Zweijahreszeitraum ausgedehnt werden.
Schwangere und gebärende Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 14 Wochen Arbeitsfreistellung. Während dieser Zeit zahlt der Arbeitgeber ein Mutterschaftsgeld von 97,84 € pro Woche, also 391,36 € im Monat. Nach Ablauf dieser 14 Wochen springt der Staat ein und zahlt während der darauf folgenden 4 Wochen 179,33 € wöchentlich.
Derzeit gibt es im maltesischen Arbeitsrecht keine Bestimmungen zum Vaterschaftsurlaub. Viele globale Arbeitgeber bieten jedoch Elternurlaub als freiwilligen Benefit an.