Mauritius
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Mauritius muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Mauritius die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Port Louis
- Währung
Mauritius-Rupie (¢, MUR)
- Sprachen
Morisyen, Englisch, and Französisch
- Bevölkerung
1,265,475
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Vergehen. Andernfalls müssen die Beschäftigten im Voraus informiert werden, wenn die Entscheidung unternehmerisch motiviert ist.
Kündigungsfrist
Mauritische Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen. In Arbeitsverträgen können längere Kündigungsfristen vereinbart werden, die jedoch nicht weniger als 30 Tage betragen dürfen. Arbeitnehmer, die drei Jahre oder länger beschäftigt sind, haben Anspruch auf eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Abgangsentschädigung
Abfindungen werden auf der Grundlage der Dauer der Betriebszugehörigkeit und der Gründe für eine Kündigung berechnet.
Wenn die Kündigung aufgrund der Handlungen eines Arbeitnehmers gerechtfertigt ist, entspricht die Abfindung einem Viertel eines Monatslohns multipliziert mit der Anzahl der Arbeitsjahre des Arbeitnehmers. Andernfalls wird bei ungerechtfertigten (oder rein wirtschaftlichen) Kündigungen eine Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern für jedes Jahr gezahlt, in dem der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber angehört hat.
Bewährungszeiten
Die Probezeit kann je nach Länge des Arbeitsvertrags zwischen drei und sechs Monaten oder so lange wie nötig dauern.