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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Slowakei

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Ablauf einer Kündigung

Mitarbeiter:innen können aus gerechtfertigten Gründen gekündigt werden, beispielsweise wegen Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit. Außerhalb der Probezeit muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen in der Slowakei hängen davon ab, wie lange ein Arbeitnehmer bereits beim Arbeitgeber beschäftigt ist.

Der Arbeitgeber muss nach slowakischem Arbeitsrecht die folgenden Kündigungsfristen einhalten:

  • 1 Monat für einen Arbeitnehmer, der weniger als 1 Jahr arbeitet
  • 2 Monate für einen Arbeitnehmer, der mindestens 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre arbeitet
  • 3 Monate für Arbeitnehmer, die seit mindestens 5 Jahren arbeiten
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Abgangsentschädigung

Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine Abfindung, die je nach den Umständen der Entlassung zwischen einem und zehn Monatsgehältern liegt.

Für Arbeitnehmer, die gekündigt werden, kann die Abfindung zwischen:

  • 2 - 5 Jahre: ein Monatsgehalt
  • 5 - 10 Jahre: zwei Monatsgehälter

Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund einer während der Arbeit erworbenen Berufsunfähigkeit (durch Unfall usw.), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 10 Monatsgehältern.

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Bewährungszeiten

In einem Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von drei Monaten festgelegt werden, bei der Einstellung von Führungskräften sogar von sechs Monaten.