Slowakei
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Slowakei muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Slowakei die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Bratislava
- Währung
Euro (€, EUR)
- Sprachen
Slowakisch
- Bevölkerung
5,464,060
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
Mitarbeiter:innen können aus gerechtfertigten Gründen gekündigt werden, beispielsweise wegen Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder Straftaten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit. Außerhalb der Probezeit muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen in der Slowakei hängen davon ab, wie lange ein Arbeitnehmer bereits beim Arbeitgeber beschäftigt ist.
Der Arbeitgeber muss nach slowakischem Arbeitsrecht die folgenden Kündigungsfristen einhalten:
1 Monat für einen Arbeitnehmer, der weniger als 1 Jahr arbeitet
2 Monate für einen Arbeitnehmer, der mindestens 1 Jahr, aber weniger als 5 Jahre arbeitet
3 Monate für Arbeitnehmer, die seit mindestens 5 Jahren arbeiten
Abgangsentschädigung
Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine Abfindung, die je nach den Umständen der Entlassung zwischen einem und zehn Monatsgehältern liegt.
Für Arbeitnehmer, die gekündigt werden, kann die Abfindung zwischen:
2 - 5 Jahre: ein Monatsgehalt
5 - 10 Jahre: zwei Monatsgehälter
Kündigt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund einer während der Arbeit erworbenen Berufsunfähigkeit (durch Unfall usw.), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 10 Monatsgehältern.
Bewährungszeiten
In einem Arbeitsvertrag kann eine Probezeit von drei Monaten festgelegt werden, bei der Einstellung von Führungskräften sogar von sechs Monaten.