Südafrika
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Südafrika muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Südafrika die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Pretoria (Exekutive), Bloemfontein (Judikative), Kapstadt (Legislative)
- Währung
Südafrikanischer Rand (R, ZAR)
- Sprachen
Englisch and 10 weitere offizielle Sprachen
- Bevölkerung
59,622,350
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ablauf einer Kündigung
Südafrikanische Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht grundlos entlassen. Gemäß dem südafrikanischen Gesetz über Arbeitsbeziehungen (Labour Relations Act) haben Arbeitnehmer:innen das Recht auf eine „faire Entlassung“.
Arbeitsverhältnisse können aus folgenden Gründen beendet werden:
Fristlose Entlassung wegen Fehlverhaltens (z. B. Diebstahl oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten)
Entlassung wegen Unvermögen, üblicherweise nach der Möglichkeit, die Leistungsanforderungen zu erfüllen
Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsfrist
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber hängt von der Beschäftigungsdauer ab:
Beschäftigungsdauer von bis zu 6 Monaten: 1 Woche
Beschäftigungsdauer zwischen 6 Monaten und 1 Jahr: 2 Wochen
Beschäftigungsdauer von über 1 Jahr: 4 Wochen
Bewährungszeiten
Probezeiten sind zulässig und müssen von der Länge her angemessen sein, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer für die Stelle geeignet ist. 3 bis 6 Monate sind durchaus üblich.