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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Suedafrika
Südafrikanische Arbeitgeber dürfen Beschäftigte nicht grundlos entlassen. Gemäß dem südafrikanischen Gesetz über Arbeitsbeziehungen (Labour Relations Act) haben Arbeitnehmer:innen das Recht auf eine „faire Entlassung“.
Arbeitsverhältnisse können aus folgenden Gründen beendet werden:
- Fristlose Entlassung wegen Fehlverhaltens (z. B. Diebstahl oder anderes schwerwiegendes Fehlverhalten)
- Entlassung wegen Unvermögen, üblicherweise nach der Möglichkeit, die Leistungsanforderungen zu erfüllen
- Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber hängt von der Beschäftigungsdauer ab:
- Beschäftigungsdauer von bis zu 6 Monaten: 1 Woche
- Beschäftigungsdauer zwischen 6 Monaten und 1 Jahr: 2 Wochen
- Beschäftigungsdauer von über 1 Jahr: 4 Wochen
Probezeiten sind zulässig und müssen von der Länge her angemessen sein, um festzustellen, ob der Arbeitnehmer für die Stelle geeignet ist. 3 bis 6 Monate sind durchaus üblich.