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- Übersicht
Beendigung der Beschäftigung in Tschechien
In der Tschechischen Republik muss der Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung mit Angabe eines Grundes für die Kündigung einer Mitarbeiter:in vorlegen. Mitarbeiter, die von sich aus kündigen, müssen die Entscheidung nicht begründen.
Arbeitgeber in der Tschechischen Republik müssen eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Zustellung der Beendigung. Wird ein Mitarbeiter:in jedoch wegen Verletzung von Beschäftigungspflichten oder Verlust der zur Performierung seiner Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen gekündigt, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.
Die Abfindung in Tschechien hängt von der Zeit ab, die der Mitarbeiter:in für das Unternehmen gearbeitet hat. Arbeitnehmer, die weniger als ein Jahr für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, haben keinen Anspruch auf Abfindung.
- Beendigung der Beschäftigung innerhalb des ersten Jahres: Abfindung beträgt einen Monat
- Beendigung der Beschäftigung nach zwei Jahren: Abfindung beträgt zwei Monatsgehälter
- Beendigung der Beschäftigung nach drei Jahren: Abfindung beträgt drei Monate
Die Probezeit in Tschechien ist auf vier Monate begrenzt. Diese Frist kann jedoch für leitende Angestellte auf acht Monate verlängert werden.