So einfach verwaltest du dein Team in Vietnam
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- Übersicht
Freistellungsarten in Vietnam
Nach einer Betriebszugehörigkeit von 12 Monaten haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf 12 Arbeitstage bezahlten Urlaub im Jahr, wobei alle fünf Jahre ein zusätzlicher bezahlter Urlaubstag hinzukommt. Für Minderjährige erhöht sich der Anspruch auf 14 Tage und für Beschäftigte, die schwere oder gefährliche Arbeiten verrichten (zum Beispiel im Bergbau), auf 16 Tage. Beschäftigte, die weniger als ein Jahr gearbeitet haben, haben anteiligen Anspruch, etwa 1 Tag Urlaub für jeden Monat.
Es gibt 12 gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer:innen bei voller Bezahlung frei nehmen können.
Erkrankte Arbeitnehmer:innen können jährlich zwischen 30 und 60 Tage bezahlten Krankenurlaub nehmen (zu 75 % ihres regulären Gehalts). Die Dauer hängt davon ab, wie lange sie Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben. Beschäftigte in Branchen mit schwerer oder gefährlicher Arbeit haben Anspruch auf 40 bis 70 Tage bezahlten Krankenurlaub im Jahr, abhängig davon, wie lange sie in die Sozialversicherungskasse eingezahlt haben. Arbeitnehmer:innen, die sich nach einer Krankheit erholen, haben Anspruch auf 25 bis 40 % ihres regulären Gehalts.
Weibliche Beschäftigte haben Anspruch auf 6 Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohn, der 2 Monate vor dem Geburtstermin beginnt.
Väter haben Anspruch auf voll bezahlten Vaterschaftsurlaub, der zwischen 5 und 14 Tagen dauern kann. Eltern können bis zu 20 Tage Elternzeit nehmen, bis ihr Kind drei Jahre alt ist, und bis zu 15 Tage jährlich für Kinder zwischen vier und sieben Jahren. Der Elternurlaub wird von der vietnamesischen Sozialversicherungsbehörde in Höhe von 75 % des regulären Gehalts vergütet.
- Persönlicher Urlaub: Das vietnamesische Arbeitsrecht sieht vor, dass Beschäftigte für Eheschließungen und Trauerfälle bezahlten persönlichen Urlaub nehmen können. Angestellte, die heiraten, können 3 Tage frei nehmen, während Eltern Anspruch auf 1 Tag bezahlten Urlaub für die Hochzeit eines Kindes haben. Beim Tod von Verwandten ersten Grades oder Ehepartner:innen können Arbeitnehmer:innen 3 Tage Trauerurlaub nehmen. - Pflegeurlaub: Eltern und Erziehungsberechtigte können bis zu 20 Arbeitstage pro Jahr freinehmen, um ein krankes Kind zu pflegen. - Arbeitsunfälle: Beschäftigte, die während der Arbeit erkranken oder sich verletzen, haben Anspruch auf 10 Tage Freistellung, um sich nach der notwendigen ärztlichen Behandlung zu erholen. - Adoption: Eltern von Adoptivkindern die jünger als 6 Monate sind, haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, bis das Kind 6 Monate alt ist.