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Urlaubsarten in Ägypten

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Bezahlter Urlaub

Die Arbeitnehmer haben im ersten Dienstjahr Anspruch auf 15 Tage bezahlten Urlaub, der sich ab dem zweiten Dienstjahr auf 21 Tage erhöht. Nach 10 Jahren Dienstzeit oder mit Vollendung des 50. Lebensjahres steigt der Anspruch auf 30 Tage.

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Gesetzliche Feiertage

Es gibt 14 arbeitsfreie gesetzliche Feiertage. Feiertagsarbeit wird mit dem Dreifachen des regulären Lohns abgegolten.

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Krankentage

Beschäftigte haben Anspruch auf 180 Tage bezahlten Krankenurlaub pro Jahr, der in den ersten 90 Tagen der Krankheit mit 75 % und in den folgenden 90 Tagen mit 80 % des regulären Lohns abgegolten wird.

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Mutterschaftsurlaub

Mitarbeiterinnen haben Anspruch auf vier Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub, wobei mindestens 45 Tage nach der Geburt genommen werden. Dieser Urlaub kann während ihrer Beschäftigung bis zu dreimal in Anspruch genommen werden, und es ist keine Mindestdienstzeit erforderlich, um Mutterschaftsurlaub zu erhalten.

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Vaterschaftsurlaub

Väter haben Anspruch auf einen bezahlten Notfallurlaub von bis zu drei Tagen während ihrer Beschäftigung, um sich um dringende Familienangelegenheiten zu kümmern.

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Studienurlaub

Das ägyptische Arbeitsrecht verlangt von den Arbeitgebern, dass sie die im Rahmen von Tarifverhandlungen getroffenen Vereinbarungen zum Bildungsurlaub einhalten, legt aber weder die Dauer noch die Umstände fest.

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Sonstige Freistellungen
  • Annahme: Adoptiveltern haben Anspruch auf 15 Tage Urlaub ab dem Tag der Übergabe des Kindes in ihre Obhut.
  • Freizeiturlaub: Mitarbeiter:innen können jährlich bis zu 6 Tage Gelegenheitsurlaub nehmen. Dieser wird in Einheiten von jeweils 2 Tagen auf den Jahresurlaubsanspruch angerechnet.
  • Pilgerurlaub: Pilgerurlaub: Nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit können Beschäftigte einmalig 1 Monat voll bezahlten Pilgerurlaub beantragen.
  • Urlaub für Menschen mit Behinderungen: 45 Tage. 
  • Religiöse Feiertage: Nicht-muslimische Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub an ihren religiösen Feiertagen, wie von ihren jeweiligen Religionsgemeinschaften anerkannt.