Ägypten
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Ägypten muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Ägypten die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Kairo
- Währung
Ägyptisches Pfund (£, EGP)
- Sprachen
Arabisch
- Bevölkerung
101,576,517
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Ein Arbeitsvertrag kann nur gekündigt werden, wenn er über die volle Laufzeit hinausgeht oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt (z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Verstöße). Andernfalls hat ein/e Arbeitnehmer/in, der/die zu Unrecht gekündigt wurde, Anspruch auf eine Abfindung, die im Verhältnis zu seiner/ihrer Dienstzeit steht.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen in Ägypten hängen davon ab, wie lange ein/e Arbeitnehmer/in bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist. Sie liegen zwischen zwei Monaten für Arbeitnehmer/innen, die weniger als 10 Jahre beschäftigt sind, und drei Monaten für alle darüber hinausgehenden Beschäftigungsverhältnisse.
Abgangsentschädigung
Abfindungen sind nach ägyptischem Arbeitsrecht nicht verpflichtend, außer im Falle einer ungerechtfertigten Kündigung. Wenn ein Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag ohne triftigen Grund kündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Monatsgehälter für jedes Arbeitsjahr.
Bei unbefristeten Verträgen, die zu Unrecht vorzeitig beendet werden, hat der/die Arbeitnehmer/in Anspruch auf das restliche im Vertrag vereinbarte Entgelt.
Bewährungszeiten
Die Bewährungszeit kann bis zu drei Monate dauern.