So einfach verwaltest du dein Team in Dänemark
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Payroll-Services in Dänemark
Dänemark hat eine starke Wirtschaft mit wichtigen Branchen in der Pharmaindustrie, den erneuerbaren Energien und der Technologie. Aufgrund spezifischer Arbeitsgesetze und Steuervorschriften müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass sie die lokalen Anforderungen an die Lohn- und Gehaltsabrechnung einhalten, einschließlich Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsverträge und steuerliche Pflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll‑Abläufe und rechtliche Compliance.
Payroll-Aufschlüsselung in Dänemark
Arbeitgeber in Dänemark müssen die nationalen Vorschriften zur Lohn- und Gehaltsabrechnung in Bezug auf Löhne, Steuern und Sozialabgaben einhalten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Payroll‑Bestandteile:
Mindestlohn und Arbeitszeit
- Mindestlohn: Dänemark hat keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn; Löhne werden in der Regel durch Tarifverträge festgelegt.
- Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
- Standardarbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in Dänemark beträgt 37 Stunden und ist meist auf fünf Tage verteilt.
- Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Überstunden, die auf Grundlage von Tarifverträgen und dem Arbeitsrecht berechnet wird.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Persönliche Einkommensteuer: Dänemark hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 8 % bis 55,9 %, abhängig vom Einkommensniveau.
- Arbeitgeberbeiträge:
- ATP (Arbeitsmarktzusatzrente): 284 DKK pro Quartal pro Vollzeit-Mitarbeiter:in.
- Sozialversicherung: In der Regel etwa 1 % des Bruttogehalts.
- Berufsunfallversicherung: Variiert je nach Branchenklassifikation.
- Arbeitnehmer:innenbeiträge:
- ATP (Arbeitsmarktzusatzrente): 94 DKK pro Quartal pro Vollzeit-Mitarbeiter:in.
- Die Arbeitnehmer:innenbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung können je nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber variieren.
- Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz in Dänemark beträgt 22 %.
- Steuermeldung: Arbeitgeber müssen Lohnsteuer und Abgaben regelmäßig bei der dänischen Steuerbehörde SKAT melden.
Payroll-Compliance in Dänemark
- Arbeitsverträge müssen schriftlich ausgestellt werden und Bedingungen wie Gehalt, Arbeitszeit und Aufgabenbereiche klar festlegen.
- Lohnabzüge: Arbeitgeber müssen korrekte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer sicherstellen.
- Arbeitgeber müssen über Änderungen im dänischen Arbeitsrecht und bei Steuervorschriften informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden.
Kurzinfos: Wichtige Punkte für Arbeitgeber
- Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
- Währung: Die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Dänemark erfolgt in dänischen Kronen (DKK).
- Steuermeldung: Arbeitgeber müssen Lohnsteuer und Abgaben regelmäßig bei der dänischen Steuerbehörde SKAT melden.
- Lohnabzüge: Arbeitgeber müssen korrekte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer sicherstellen.
- Payroll-Compliance: Arbeitgeber müssen über Änderungen bei Steuersätzen und Meldepflichten informiert bleiben.
Payroll in Dänemark mit Remote verwalten
Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in Dänemark erfordert genaue Beachtung von Steuervorschriften, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsanforderungen. Arbeitgeber müssen über Steuersätze, Lohnregelungen und Meldefristen informiert sein, um reibungslose Payroll‑Abläufe sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.
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