Remotes Leitfaden für die Einstellung in

Dänemark
denmark flag

Einfache Einstellung und Beschäftigung in Dänemark. Wir übernehmen für dein Team in Dänemark die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management
  • Hauptstadt

    Kopenhagen

  • Währung

    Dänische Krone (kr., DKK)

  • Sprachen

    Dänisch

  • Bevölkerung

    5,824,857

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor Management
A boat docked in front of colorful buildings.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ablauf einer Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und bedarf einer Zustellbestätigung. Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit dürfen Arbeitnehmer:innen nur aus berechtigten Gründen gekündigt werden. Dieser Schutzzeitraum tritt über Tarifverträge häufig schon nach 9 Monaten in Kraft. Zu den gerechtfertigten Gründen gehören unter anderem:

  • Betriebliche Umstrukturierung

  • Mangelndes Vertrauensverhältnis oder fehlende Kooperationsbereitschaft

  • Mangelnde Eignung des oder der Beschäftigten für die Aufgabe

  • Vertragsbruch seitens des oder der Beschäftigten, etwa durch schwerwiegendes Fehlverhalten wie Diebstahl

Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Arbeitgeber hängt von der Dauer der Beschäftigung ab:

  • Weniger als 6 Monate: 1 Monat

  • Zwischen 6 Monaten und 3 Jahren: 3 Monate

  • Zwischen 3 und 6 Jahren: 4 Monate

  • Zwischen 6 und 9 Jahren: 5 Monate

  • Mehr als 9 Jahre: 6 Monate

Bewährungszeiten

Für Angestellte ist eine Probezeit von bis zu drei Monaten zulässig.
Während dieser drei Monate kann vereinbart werden, dass beide Parteien das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen kündigen können.

Für Tarifbeschäftigte gibt es keine Mindest- oder Höchstdauer für die Probezeit (es sei denn, sie ist in einem Tarifvertrag vereinbart).