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Aktienoptionen für Mitarbeiter:innen in Kenia

Aktienbasierte Vergütungen sind ein wertvolles Mittel, um Top-Talente anzuziehen, zu motivieren und zu halten. Wenn du jedoch über Ländergrenzen hinweg einstellst, werden sie deutlich komplexer.

Remote ermöglicht dir, Non-qualified Stock Options (NSOs) deinen Mitarbeiter:innen in Kenia problemlos anzubieten. Es entstehen keine Compliance-Probleme oder administrativen Hürden – stattdessen Klarheit und Einfachheit für dich und deine Mitarbeiter:innen in jedem Schritt.

Was sind NSOs?

Non-qualified Stock Options (NSOs) sind eine Form aktienbasierter Vergütung. Sie geben deinen Mitarbeiter:innen das Recht, eine festgelegte Anzahl von Aktien deines Unternehmens zu einem festen Preis zu kaufen, dem Ausübungspreis.

Dies erfolgt typischerweise nach einem Vesting-Zeitraum, der häufig an die Dauer der Anstellung deiner Mitarbeiter:innen geknüpft ist. Dadurch eignen sich NSOs gut, um langfristiges Engagement zu fördern und die Interessen der Mitarbeiter:innen an den strategischen Zielen deines Unternehmens auszurichten.

Wer kann NSOs in Kenia erhalten?

Direkte Mitarbeiter:innenEOR-Mitarbeiter:innenFreelancer:innen
Können NSOs erhalten?JaJaJa
SchwierigkeitsgradEinfachEinfachEinfach

Es ist wichtig zu beachten, dass das Risiko einer Fehlklassifizierung von Freelancer:innen in Kenia steigen kann, wenn du ihnen Aktienoptionen gewährst, auch wenn dies nicht der Hauptfaktor ist. Erfahre, wie Remote dich vor Fehlklassifizierung schützt.

Wie werden NSOs in Kenia besteuert?

In Kenia werden NSOs wie folgt besteuert:

Direkte Mitarbeiter:innenEOR-Mitarbeiter:innenFreelancer:innen
Bei GewährungBei Gewährung fällt keine Besteuerung an.Bei Gewährung fällt keine Besteuerung an.Bei Gewährung fällt keine Besteuerung an.
Bei AusübungDer Spread wird in der Regel als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert. Der Spread ist die Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung und dem von deinen Mitarbeiter:innen gezahlten Ausübungspreis.Der Spread wird in der Regel als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert. Der Spread ist die Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung und dem von deinen Mitarbeiter:innen gezahlten Ausübungspreis.Der Spread wird in der Regel als Bruttoeinkommen besteuert und ist im Rahmen der Vorauszahlungen der Freelancer:innen zu entrichten. Der Spread ist die Differenz zwischen dem fairen Marktwert der Aktien zum Zeitpunkt der Ausübung und dem von deinen Mitarbeiter:innen gezahlten Ausübungspreis. Der Gewinn muss in der jährlichen Steuererklärung als Einkommen angegeben werden.
Beim VerkaufBeim Verkauf von Aktien eines ausländischen Unternehmens fällt keine Besteuerung an.Beim Verkauf von Aktien eines ausländischen Unternehmens fällt keine Besteuerung an.Beim Verkauf von Aktien eines ausländischen Unternehmens fällt keine Besteuerung an.

Steuerliche Vorteile für dein Team

Direkte Mitarbeiter:innenEOR-Mitarbeiter:innenFreelancer:innen
Wie erwähnt, sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien eines ausländischen Unternehmens derzeit nicht besteuert. Zudem kannst du deinen Mitarbeiter:innen erlauben, Optionen vor Ablauf des Vesting-Zeitraums auszuüben. Dadurch kann sich ihre Steuerlast verringern. Die Ausübung vor Ablauf des Vesting-Zeitraums kann jedoch schwer zu handhaben sein und zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.Wie erwähnt, sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien eines ausländischen Unternehmens derzeit nicht besteuert. Zudem kannst du deinen Mitarbeiter:innen erlauben, Optionen vor Ablauf des Vesting-Zeitraums auszuüben. Dadurch kann sich ihre Steuerlast verringern. Die Ausübung vor Ablauf des Vesting-Zeitraums kann jedoch schwer zu handhaben sein und zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.Wie erwähnt, sind Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien eines ausländischen Unternehmens derzeit nicht besteuert. Zudem kannst du deinen Mitarbeiter:innen erlauben, Optionen vor Ablauf des Vesting-Zeitraums auszuüben. Dadurch kann sich ihre Steuerlast verringern. Die Ausübung vor Ablauf des Vesting-Zeitraums kann jedoch schwer zu handhaben sein und zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordern.

Voraussetzungen für die Nutzung von Remote Equity Advanced

Wenn du Remote Equity Advanced nutzen möchtest, um Aktienoptionen deinen in Kenia ansässigen Mitarbeiter:innen anzubieten, muss deine oberste Kapitalgesellschaft (also deine Muttergesellschaft) in Delaware (USA) eingetragen sein. Dein Unternehmen darf außerdem nicht börsennotiert sein.