
So einfach verwaltest du dein Team in Malaysia
Einfache Einstellung in Malaysia. Wir übernehmen für dein Team in Malaysia die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Overview
Freistellungsarten in Malaysia
Die Anzahl der bezahlten Urlaubstage hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab: - Unter 2 Jahren: 8 freie Tage pro Jahr - 2 bis 5 Jahre: 12 freie Tage pro Jahr - Über 5 Jahre: 16 freie Tage pro Jahr
Insgesamt gibt es in Malaysia 11 bezahlte Feiertage. Von diesen 11 Feiertagen (die auch regionale Feiertage mit einschließen können) fallen 6 in die Entscheidungskompetenz der Arbeitgeber. Allerdings kann die Regierung von Zeit zu Zeit Sonderfeiertage erlassen, an die sich Arbeitgeber halten müssen. 5 der 11 Feiertage sind verpflichtend und müssen arbeitsfrei sein: - Nationalfeiertag (31. August) - Geburtstag des Yang di-Pertuan Agong (5. Juni) - Geburtstag des Herrschers (Yang di-Pertua Negeri) des Bundesstaates, in dem der oder die Arbeitnehmer:in hauptsächlich beschäftigt ist, oder der Tag des Bundesterritoriums, wenn der oder die Arbeitnehmer:in hauptsächlich im Bundesterritorium (unterschiedlich je nach Bundesstaat) arbeitet. - Tag der Arbeit (1. Mai) - Nationalfeiertag (Malaysia-Tag, 16. September)
Die Anzahl der zustehenden Krankentage richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit und kann bis zu 22 Tage im Jahr betragen. - Unter 2 Jahren: 8 Tage pro Jahr - 2 bis 5 Jahre: 18 Tage pro Jahr - Über 5 Jahre: 22 Tage pro Jahr Bei einem Krankenhausaufenthalt haben Beschäftigte Anspruch auf maximal 60 bezahlte Krankentage, einschließlich des oben beschriebenen regulären Krankenurlaubs.
Arbeitnehmer:innen stehen 98 aufeinanderfolgende Tage bezahlten Mutterschaftsurlaubs zu.
Verheiratete männliche Arbeitnehmer erhalten 7 aufeinanderfolgende bezahlte Tage bei vollen Bezügen.
1 bis 3 aufeinanderfolgende Arbeitstage Trauerurlaub bei einem Todesfall in der unmittelbaren Familie
Adoptiveltern haben Anspruch auf 15 Tage Urlaub ab dem Tag der Übergabe des Kindes in ihre Obhut.