Türkei
Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Türkei muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Türkei die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Hauptstadt
Ankara
- Währung
Türkische Lira (₺, TRY)
- Sprachen
Türkisch
- Bevölkerung
83,614,362
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Verstöße. Davon abgesehen sollte die Kündigung im Voraus erfolgen - vorausgesetzt, beide Parteien sind damit einverstanden.
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen in der Türkei richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers wie folgt:
0 - 6 Monate: 2 Wochen Kündigungsfrist
6 - 18 Monate: 4 Wochen Kündigungsfrist
18 - 36 Monate: 6 Wochen Kündigungsfrist
36+ Monate: 8 Wochen Kündigungsfrist
Abgangsentschädigung
Arbeitnehmer/innen, die zu Unrecht gekündigt werden, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Bewährungszeiten
Probezeiten sollten im Vertrag festgehalten werden und zwei Monate nicht überschreiten. Die Probezeit kann tarifvertraglich auf bis zu vier Monate verlängert werden. Innerhalb der Probezeit steht es den Parteien frei, den Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne Zahlung einer Entschädigung zu beenden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gehalt und andere Rechte für die gearbeiteten Tage bleibt vorbehalten.