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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Tuerkei

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Beendigung des Prozesses

Arbeitsverträge können gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt, z. B. Unehrlichkeit, Fahrlässigkeit, Betrug oder andere arbeitsbezogene Verstöße. Davon abgesehen sollte die Kündigung im Voraus erfolgen - vorausgesetzt, beide Parteien sind damit einverstanden.

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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen in der Türkei richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers wie folgt:

  • 0 - 6 Monate: 2 Wochen Kündigungsfrist
  • 6 - 18 Monate: 4 Wochen Kündigungsfrist
  • 18 - 36 Monate: 6 Wochen Kündigungsfrist
  • 36+ Monate: 8 Wochen Kündigungsfrist
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Abgangsentschädigung

Arbeitnehmer/innen, die zu Unrecht gekündigt werden, haben Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit.

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Bewährungszeiten

Probezeiten sollten im Vertrag festgehalten werden und zwei Monate nicht überschreiten. Die Probezeit kann tarifvertraglich auf bis zu vier Monate verlängert werden. Innerhalb der Probezeit steht es den Parteien frei, den Arbeitsvertrag ohne Einhaltung der Kündigungsfrist und ohne Zahlung einer Entschädigung zu beenden. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Gehalt und andere Rechte für die gearbeiteten Tage bleibt vorbehalten.