So einfach verwaltest du dein Team in der Türkei
Einfache Einstellung in der Türkei. Wir übernehmen für dein Team in der Türkei die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.- Übersicht
Payroll-Services in der Türkei
Die Türkei hat eine dynamische Wirtschaft mit Schwerpunkten in Produktion, Tourismus, Finanzwesen und Technologie. Als Arbeitgeber musst du nationales Arbeitsrecht und Steuerrecht einhalten, um die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung korrekt sicherzustellen. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitsverträge und steuerliche Pflichten. Das Verständnis dieser Regelungen ist entscheidend für reibungslose Payroll-Abläufe und rechtssichere Compliance.
Payroll-Aufschlüsselung in der Türkei
Als Arbeitgeber in der Türkei musst du nationale Vorschriften zur Lohn- und Gehaltsabrechnung bezüglich Löhnen, Steuern und Sozialabgaben einhalten. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Payroll-Bestandteile:
Mindestlohn und Arbeitszeit
- Mindestlohn: Ab 2024 beträgt der Bruttomindestlohn in der Türkei 20.002,50 TRY pro Monat.
- Auszahlungsrhythmus: Gehälter werden in der Regel monatlich ausgezahlt.
- Standardarbeitszeit: Die normale Arbeitswoche in der Türkei beträgt 45 Stunden, typischerweise verteilt auf fünf oder sechs Tage.
- Überstunden: Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf Überstundenvergütung in Höhe von 150 % des regulären Lohns für Mehrarbeit und 200 % für Arbeit an Feiertagen oder Ruhetagen.
Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
- Einkommensteuer: Die Türkei hat ein progressives Einkommensteuersystem mit Sätzen von 15 % bis 40 %, abhängig vom Einkommensniveau.
- Arbeitgeberbeiträge:
- Sozialversicherungsanstalt (SGK): 20,5 % des Bruttogehalts (einschließlich Beiträge für Invalidität, Altersvorsorge, Kranken- und Arbeitslosenversicherung).
- Arbeitslosenversicherungsfonds: 2 % des Bruttogehalts.
- Arbeitnehmer:innenbeiträge:
- Sozialversicherungsanstalt (SGK): 14 % des Bruttogehalts.
- Arbeitslosenversicherungsfonds: 1 % des Bruttogehalts.
- Körperschaftsteuer: Der Körperschaftsteuersatz in der Türkei beträgt 25 % für 2024.
- Steuermeldung: Als Arbeitgeber musst du Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge regelmäßig an die Türkische Steuerverwaltung und die Sozialversicherungsanstalt (SGK) melden.
Payroll-Compliance
- Arbeitsverträge müssen schriftlich vorliegen und wesentliche Angaben wie Vergütung, Arbeitszeit und Aufgabenbereiche enthalten.
- Lohnabzüge: Als Arbeitgeber musst du sicherstellen, dass Abzüge für Sozialversicherung, Einkommensteuer und Arbeitslosenversicherung korrekt vorgenommen werden.
- Als Arbeitgeber musst du über Änderungen im türkischen Arbeits- und Steuerrecht informiert bleiben, um Strafen zu vermeiden.
Payroll in der Türkei mit Remote verwalten
Die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung in der Türkei erfordert genaue Beachtung von Steuerregelungen, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsanforderungen. Du musst über Steuersätze, Lohnvorschriften und Meldefristen informiert sein, um reibungslose Abläufe sicherzustellen und Strafen zu vermeiden.
Die gute Nachricht ist, dass du mit Remote Payroll jede:n überall bezahlen kannst – von deinem Team im Büro bis zu deinem Team im Ausland. Um zu sehen, wie einfach globale Payroll mit Remote sein kann, Jetzt Demo buchen.