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Freistellungsarten in Ungarn

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Gesetzlicher Urlaub

Arbeitnehmer:innen in Ungarn haben je nach Alter Anspruch auf 20 bis 30 Tage bezahlten Urlaub im Jahr. - Beschäftigte unter 25 Jahren erhalten 20 Tage. - Beschäftigte zwischen 25 und 31 Jahren erhalten 21 Tage. - Beschäftigte zwischen 31 und 45 Jahren erhalten 21 Tage und 3 zusätzliche Tage alle 3 Jahre. - Beschäftigte über 45 Jahren erhalten 30 Tage. Beschäftigte mit Kindern haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub. - Beschäftigte mit einem Kind erhalten 2 zusätzliche Tage. - Beschäftigte mit zwei Kindern erhalten 4 zusätzliche Tage. - Beschäftigte mit mehr als zwei Kindern erhalten 7 zusätzliche Tage.

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Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Mütter erhalten 24 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der mit 70 % ihres Durchschnittslohns vergütet wird und 4 Wochen vor dem Geburtstermin beginnt. Außerdem haben sie Anspruch auf staatliche Sonderleistungen, darunter Kinderbetreuungsgeld.

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Partner-/Vaterschaftsurlaub

Väter haben innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Es gibt auch einen Elternurlaub, den beide Elternteile vor dem dritten Geburtstag des Kindes beanspruchen können. Der Elternurlaub wird zum gleichen Satz wie der Mutterschaftsurlaub bezahlt (70 % des Durchschnittslohns), ist aber auf das Doppelte des Mindestlohns begrenzt. LBGTQ+-Beziehungen sind in Ungarn nicht anerkannt; gleichgeschlechtliche Paare erhalten demnach keinen Elternurlaub.

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Krankenurlaub

Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 15 Tage Krankenurlaub pro Kalenderjahr.