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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Uruguay

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Beendigung des Prozesses

Arbeitgeber haben das Recht, Arbeitnehmern zu kündigen, sofern sie vorher informiert werden und eine Abfindung erhalten.

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Kündigungsfrist

In Uruguay gibt es keine offiziell vorgeschriebene Kündigungsfrist.

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Abgangsentschädigung

Der Betrag variiert je nachdem, ob der Zahlungsrhythmus der Arbeitnehmer/innen monatlich oder täglich ist (außer bei Entlassung aus wichtigem Grund, was im uruguayischen System ein Fehlverhalten des/der Arbeitnehmer/in voraussetzt). Auch die Dauer des Arbeitsvertrags wirkt sich auf die Abfindung aus:

  • Befristete Verträge: Wenn Beschäftigte bis zum Ende der in ihrem Arbeitsvertrag vereinbarten Laufzeit arbeiten, haben sie keinen Anspruch auf eine Abfindung. Bei einer vorzeitigen Beendigung sind die Gehälter bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit zu zahlen.
  • Unbefristete Verträge: Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine Abfindung, die ein Monatsgehalt für jedes Beschäftigungsjahr bis zu sechs Monatsgehältern umfasst.
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Bewährungszeiten