So einfach verwaltest du dein Team in Uruguay
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- Übersicht
Freistellungsarten in Uruguay
Beschäftigte haben Anspruch auf 20 Tage Jahresurlaub, die im darauffolgenden Jahr in Anspruch genommen werden können. Nach dem 5. Beschäftigungsjahr wird 1 zusätzlicher Urlaubstag gewährt, und alle 4 Jahre kommt 1 weiterer Tag hinzu, bis die Höchstgrenze von 25 Urlaubstagen pro Jahr erreicht ist. Während ihres Jahresurlaubs haben Beschäftigte Anspruch auf ihr volles Gehalt sowie auf ein Urlaubsgeld in Höhe von 100 % ihres regulären Gehalts.
Es gibt 12 Feiertage im Jahr, an denen Beschäftigte frei nehmen können. An 5 dieser Feiertage haben sie Anspruch auf bezahlte Freistellung: 1. Januar, 1. Mai, 18. Juli, 25. August und 25. Dezember. Feiertagsarbeit unterliegt einem Überstundenzuschlag.
Die ersten 3 Tage einer krankheitsbedingten Abwesenheit werden vom Arbeitgeber in voller Höhe vergütet. Ab dem 4. Tag haben die Beschäftigten Anspruch auf Krankengeld in Höhe von 70 % ihres regulären Lohns.
Weibliche Beschäftigte haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, der 6 Wochen vor den Geburtstermin beginnt. Die Lohnfortzahlung in voller Höhe übernimmt die Sozialversicherungsanstalt.
Eltern haben Anspruch auf 13 Tage Elternurlaub (von denen 10 Tage von der Sozialversicherung und 3 vom Arbeitgeber bezahlt werden).
Arbeitstätige Hochschulstudierende können zwischen 6 und 12 Tage im Jahr frei nehmen, um sich auf ihr Studium zu konzentrieren.
- Heiratsurlaub: Frisch verheiratete Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 5 Tage Urlaub, der vom Arbeitgeber bezahlt wird. - Trauerurlaub: Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf 3 Tage Freistellung beim Tod eines nahen Angehörigen. - Adoptionsurlaub: Adoptiveltern haben Anspruch auf 6 Wochen ununterbrochenen Urlaub, gefolgt von 6 Monaten reduzierter Arbeitszeit (50 %). - Bildungurlaub: Bis zu 10 Tage im Jahr, bezahlt vom Arbeitgeber; die genaue Ausgestaltung hängt von der Wochenarbeitszeit ab.