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Freistellungsarten in Mexiko

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Gesetzlicher Urlaub

Die gesamtstaatliche Regelung sieht einen Mindesturlaubsanspruch vor, den alle mexikanischen Arbeitgeber ihren Beschäftigten gewähren müssen. Die konkrete Anzahl hängt von der Betriebszugehörigkeit ab: - 1 Jahr: 12 Tage - 2 Jahre: 14 Tage - 3 Jahre: 16 Tage - 4 Jahre: 18 Tage - 5 Jahre: 20 Tage - Ab dem 6. Dienstjahr erhöht sich der Urlaubsanspruch alle 5 Dienstjahre um jeweils 2 Tage.

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Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf bis zu 12 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub, die zu jeweils gleichen Teilen vor und nach der Geburt aufgeteilt werden. Auf Wunsch der Mutter und mit Genehmigung der mexikanischen Sozialversicherungsanstalt (IMSS) können bis zu 4 der 6 Wochen auf die Zeit nach der Geburt verschoben werden. In den ersten 6 Monaten nach der Geburt haben Mütter außerdem Anspruch auf zusätzliche Ruhepausen (Stillzeit).

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Vaterschaftsurlaub

Männliche Arbeitnehmer erhalten 5 Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub bei Geburt oder Adoption.

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Sonderurlaub

- Adoption: Frauen haben Anspruch auf 6 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub ab dem Empfang des Kindes. Vätern stehen 5 Tage zu.