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Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Polen

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Ablauf einer Kündigung

In Polen ist es üblich, einen schriftlichen Grund für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses anzugeben. Es gilt eine Kündigungsfrist.

Gründe für eine Kündigung wären etwa Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder mangelnde Arbeitsleistung.

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Kündigungsfrist

In Polen haben Arbeitnehmer mit einem (befristeten oder unbefristeten) Arbeitsvertrag Anspruch auf eine Kündigungsfrist, deren Dauer von der Anzahl der Dienstjahre abhängt. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate für Beschäftigte, die länger als drei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat für Beschäftigte, die zwischen sechs Monaten und drei Jahren Dienstzeit haben. Bei weniger als einer Woche beträgt die Kündigungsfrist normalerweise eine Woche.

Arbeitgeber in Polen müssen auch während der Probezeit eine Kündigung aussprechen. Diese Kündigungsfrist muss je nach Vertragsbedingungen zwischen drei Tagen und zwei Wochen betragen.

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Abgangsentschädigung

Abfindungen sollten in Polen immer in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Die Abfindung wird in der Regel fällig, wenn der Arbeitgeber die Kündigung veranlasst. Bei Beschäftigten, die länger als acht Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, entspricht die Abfindung drei Monatsgehältern. Für Beschäftigte, die zwischen zwei und acht Jahren im Unternehmen gearbeitet haben, beträgt die Abfindung zwei Monatsgehälter. Für Beschäftigte, die weniger als zwei Jahre im Unternehmen gearbeitet haben, beträgt die Abfindung ein Monatsgehalt.

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Bewährungszeiten

Die maximale Dauer einer Probezeit in Polen beträgt drei Monate. Polnische Unternehmen haben das Recht, Arbeitsverhältnisse mit formellen "Probeverträgen" zu beginnen, die in der Regel nach drei Monaten auslaufen. Am Ende eines solchen Vertrags kann der Arbeitgeber entweder das Arbeitsverhältnis beenden oder dem Arbeitnehmer einen neuen befristeten oder unbefristeten Vertrag anbieten.