So einfach beschäftigst und bezahlst du Mitarbeiter:innen in

Vereinigtes Königreich
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Die Einstellung von Mitarbeiter:innen in Vereinigtes Königreich muss nicht kompliziert sein. Wir übernehmen für dein Team in Vereinigtes Königreich die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    London

  • Währung

    Pfund Sterling (£, GBP)

  • Sprachen

    Englisch

  • Bevölkerung

    67,886,004

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Employer of RecordContractor ManagementPayroll
United Kingdom

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Die Kündigung durch den Arbeitgeber muss einen triftigen Grund haben und gerechtfertigt sein. Es gibt fünf potenziell faire Gründe für Entlassungen::

  • Die Fähigkeit oder Qualifikation des Arbeitnehmers, die Arbeit zu verrichten, für die er eingestellt wurde;

  • Verhalten der Beschäftigten;

  • Entlassung von Arbeitnehmern;

  • Der Arbeitnehmer könnte seine Arbeit nicht fortsetzen, ohne gegen gesetzliche Pflichten oder Beschränkungen zu verstoßen; oder

  • Sonstiger wichtiger Grund, der eine Kündigung rechtfertigt

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab und ist unterschiedlich, je nachdem, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer ausgesprochen wird.

Für den Arbeitgeber gelten die folgenden Mindestkündigungsfristen:

  • Bei einer Beschäftigung von 1 Monat bis weniger als 2 Jahren: 1 Woche

  • Bei einer Beschäftigung von 2 bis weniger als 12 Jahren: 1 Woche pro Jahr der Beschäftigung

  • Bei einer Beschäftigung von 12 Jahren oder mehr: 12 Wochen


Für den Arbeitnehmer beträgt die Mindestkündigungsfrist 1 Woche, wenn er seit einem Monat oder länger beschäftigt ist.


Bewährungszeiten

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe für Mindest- und Höchstbewährungszeiten. Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag Probezeiten festlegen. In der Regel dauert eine Probezeit nicht länger als sechs Monate und drei Monate, wenn ein/e Arbeitnehmer/in intern eine neue Stelle antritt.