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Freistellungsarten in Hongkong

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Bezahlter Urlaub

Nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Angestellte in Hongkong Anspruch auf mindestens 7 Tage Jahresurlaub. Der Urlaubsanspruch erhöht sich mit jedem weiteren Jahr bis zu einer Maximalanzahl von 14 Tagen nach 9 Dienstjahren bei einem Arbeitgeber.

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Gesetzliche Feiertage

Angestellte haben das Recht auf bezahlte Freistellung an 14 gesetzlichen Feiertagen im Jahr. Sie können nur zur Arbeit verpflichtet werden, wenn sie spätestens 48 Stunden davor darüber in Kenntnis gesetzt werden. Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Ruhetag (z. B. Sonntag), besteht Anspruch auf Ersatzurlaub an einem Wochentag. Dieser muss vom Arbeitgeber innerhalb einer Frist von 60 Tagen vor oder nach dem betreffenden Feiertag gewährt werden. Eine finanzielle Abgeltung ist nicht zulässig.

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Krankschreibung

Unter dem Hongkonger Arbeitsrecht erhalten Angestellte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag ab dem 4. Krankheitstag 80  % ihres Lohn. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest. Unverbrauchte Krankentage können gesammelt werden, und zwar 2 pro Monat innerhalb des ersten Vertragsjahres und 4 pro Monat im weiteren Verlauf des Arbeitsverhältnisses, bis zu einem Maximum von 120 Tagen.

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Mutterschaftsurlaub

Weibliche Angestellte haben Anspruch auf 14 Wochen bezahlte Freistellung bei 80 % ihres Durchschnittsgehalts im aktuellen Beschäftigungsverhältnis.

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Vaterschaftsurlaub

Väter erhalten 5 Tage Vaterschaftsurlaub, den sie im Zeitraum von 4 Wochen vor dem Geburtstermin bis 14 Wochen nach der Geburt in Anspruch nehmen können. Sie können einzeln oder am Stück genommen werden und werden mit 80 % des Durchschnittsgehalts vergütet.

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Sonstige Freistellungen

Außer den oben genannten Urlaubsformen sieht das Hongkonger Arbeitsrecht nur wenige weitere Freistellungen vor, etwa Adoptionsurlaub, Bildungskarenz und eine kleine Anzahl sehr spezifischerer Fälle.