
So einfach verwaltest du dein Team in Taiwan
Einfache Einstellung in Taiwan. Wir übernehmen für dein Team in Taiwan die gesamte Administration von Gehaltsabrechnung über Benefits, Compliance und Steuern bis hin zu Aktienoptionen – alles auf einer benutzerfreundlichen Plattform.
- Overview
Freistellungsarten in Taiwan
Arbeitnehmer:innen in Taiwan haben je nach Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine gewisse Anzahl bezahlter Urlaubstage im Jahr: - 6 Monate bis 1 Jahr: 3 Tage Urlaub - 1 bis 2 Jahre: 7 Tage Urlaub - 2 bis 3 Jahre: 10 Tage Urlaub - 3 bis 5 Jahre: 14 Tage Urlaub - 5 bis 10 Jahre: 15 Tage Urlaub - 10 Jahre und länger: 1 zusätzlicher Tag für jedes weitere Dienstjahr bis zu einem Maximum von 30 Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage können zwei Jahre lang übertragen werden, danach werden sie verrechnet und ausgezahlt.
Es gibt 15 bezahlte Feiertage. Bei Feiertagsarbeit besteht Anspruch auf doppelten Lohn.
Nach dem taiwanesischen Arbeitsschutzgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei verschiedene Arten von Krankenurlaub: Der reguläre Krankenurlaub dauert bis zu 30 Tage mit 50 % Lohnfortzahlung. Bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern, kann alle zwei Jahre jeweils 1 Jahr unbezahlter Urlaub beantragt werden.
Arbeitnehmer:innen erhalten einen Mutterschaftsurlaub von insgesamt 8 Wochen, der auf die Zeit vor und nach der Geburt aufgeteilt wird. Er kann frühestens 4 Wochen vor dem Geburtstermin angetreten werden.
Väter haben Anspruch auf 7 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Eltern mit Kindern unter drei Jahren können bis zu 2 Jahre unbezahlten Elternurlaub nehmen, wobei Sozialversicherungsleistungen in der Höhe von 60 % des regulären Gehalts pro Kind bezogen werden können, wenn in den Arbeitsversicherungsfonds eingezahlt wurde.
- Urlaub im Todesfall Beschäftigte haben Anspruch auf: - 8 Tage bezahlten Urlaub beim Tod eines Elternteils oder des/der Ehepartner:in - 6 Tage Urlaub beim Tod eines Kindes, eines Großelternteils oder eines Schwiegerelternteils - 3 Tage Urlaub beim Tod eines Geschwisters oder eines Schwiegergroßelternteils - Freistellung für Bürgerpflichten: Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Erfüllung bürgerlicher Pflichten wie Militärdienst, Geschworenendienst usw. - Persönlicher Urlaub: Beschäftigte können bis zu 14 Tage unbezahlten Urlaub nehmen, um sich um persönliche Angelegenheiten zu kümmern. - Heiratsurlaub: Beschäftigte können bis zu 8 Tage bezahlten Urlaub für die Eheschließung beantragen.