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Freistellungsarten in Taiwan

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Bezahlter Urlaub

Arbeitnehmer:innen in Taiwan haben je nach Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine gewisse Anzahl bezahlter Urlaubstage im Jahr: - 6 Monate bis 1 Jahr: 3 Tage Urlaub - 1 bis 2 Jahre: 7 Tage Urlaub - 2 bis 3 Jahre: 10 Tage Urlaub - 3 bis 5 Jahre: 14 Tage Urlaub - 5 bis 10 Jahre: 15 Tage Urlaub - 10 Jahre und länger: 1 zusätzlicher Tag für jedes weitere Dienstjahr bis zu einem Maximum von 30 Nicht in Anspruch genommene Urlaubstage können zwei Jahre lang übertragen werden, danach werden sie verrechnet und ausgezahlt.

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Gesetzliche Feiertage

Es gibt 15 bezahlte Feiertage. Bei Feiertagsarbeit besteht Anspruch auf doppelten Lohn.

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Krankenurlaub

Nach dem taiwanesischen Arbeitsschutzgesetz haben Beschäftigte Anspruch auf zwei verschiedene Arten von Krankenurlaub: Der reguläre Krankenurlaub dauert bis zu 30 Tage mit 50 % Lohnfortzahlung. Bei schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern, kann alle zwei Jahre jeweils 1 Jahr unbezahlter Urlaub beantragt werden.

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Mutterschaftsurlaub

Arbeitnehmer:innen erhalten einen Mutterschaftsurlaub von insgesamt 8 Wochen, der auf die Zeit vor und nach der Geburt aufgeteilt wird. Er kann frühestens 4 Wochen vor dem Geburtstermin angetreten werden.

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Vaterschaftsurlaub/Elternzeit

Väter haben Anspruch auf 7 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Eltern mit Kindern unter drei Jahren können bis zu 2 Jahre unbezahlten Elternurlaub nehmen, wobei Sozialversicherungsleistungen in der Höhe von 60 % des regulären Gehalts pro Kind bezogen werden können, wenn in den Arbeitsversicherungsfonds eingezahlt wurde.

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Sonderurlaub

- Urlaub im Todesfall Beschäftigte haben Anspruch auf: - 8 Tage bezahlten Urlaub beim Tod eines Elternteils oder des/der Ehepartner:in - 6 Tage Urlaub beim Tod eines Kindes, eines Großelternteils oder eines Schwiegerelternteils - 3 Tage Urlaub beim Tod eines Geschwisters oder eines Schwiegergroßelternteils - Freistellung für Bürgerpflichten: Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlte Freistellung zur Erfüllung bürgerlicher Pflichten wie Militärdienst, Geschworenendienst usw. - Persönlicher Urlaub: Beschäftigte können bis zu 14 Tage unbezahlten Urlaub nehmen, um sich um persönliche Angelegenheiten zu kümmern. - Heiratsurlaub: Beschäftigte können bis zu 8 Tage bezahlten Urlaub für die Eheschließung beantragen.