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Beendigung der Beschäftigung in Tschechien

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Ablauf einer Kündigung

In der Tschechischen Republik muss der Arbeitgeber eine schriftliche Kündigung mit Angabe eines Grundes für die Kündigung einer Mitarbeiter:in vorlegen. Mitarbeiter, die von sich aus kündigen, müssen die Entscheidung nicht begründen.

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Kündigungsfrist

Arbeitgeber in der Tschechischen Republik müssen eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten. Die Kündigungsfrist beginnt mit dem Tag der Zustellung der Beendigung. Wird ein Mitarbeiter:in jedoch wegen Verletzung von Beschäftigungspflichten oder Verlust der zur Performierung seiner Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen gekündigt, verkürzt sich die Kündigungsfrist auf einen Monat.

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Abfindung

Die Abfindung in Tschechien hängt von der Zeit ab, die der Mitarbeiter:in für das Unternehmen gearbeitet hat. Arbeitnehmer, die weniger als ein Jahr für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, haben keinen Anspruch auf Abfindung.

  • Beendigung der Beschäftigung innerhalb des ersten Jahres: Abfindung beträgt einen Monat
  • Beendigung der Beschäftigung nach zwei Jahren: Abfindung beträgt zwei Monatsgehälter
  • Beendigung der Beschäftigung nach drei Jahren: Abfindung beträgt drei Monate
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Probezeit

Die Probezeit in Tschechien ist auf vier Monate begrenzt. Diese Frist kann jedoch für leitende Angestellte auf acht Monate verlängert werden.