Tschechische Republik
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- Hauptstadt
Prag
- Währung
Tschechische Krone (Kč, CZK)
- Sprachen
Tschechisch
- Bevölkerung
10,693,939
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
In der Tschechischen Republik muss der Arbeitgeber die Kündigung eines Arbeitnehmers schriftlich und unter Angabe von Gründen aussprechen. Arbeitnehmer, die von sich aus kündigen, müssen ihre Entscheidung nicht begründen.
Kündigungsfrist
Arbeitgeber in der Tschechischen Republik müssen bei der Kündigung eines Arbeitnehmers eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten einhalten. Die Kündigungsfrist beginnt offiziell erst am ersten Tag des nächsten Monats: Einem Arbeitnehmer, dem am 15. März gekündigt wird, wird also erst am 1. Juni vollständig gekündigt.
Abgangsentschädigung
Die Abfindung in der Tschechischen Republik hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer für das Unternehmen gearbeitet hat. Arbeitnehmer, die weniger als ein Jahr für einen Arbeitgeber gearbeitet haben, haben keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb des ersten Jahres: Die Abfindung beträgt eine Monatsvergütung
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach zwei Jahren: Abfindung in Höhe von zwei Monatsgehältern
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach drei Jahren: Abfindung in Höhe von drei Monatsgehältern
Bewährungszeiten
Die Probezeit ist in der Tschechischen Republik auf drei Monate begrenzt. Für leitende Angestellte kann diese Frist jedoch auf sechs Monate verlängert werden.