Syrien
Egal, ob du nur eine Person einstellen willst oder gleich ein ganzes Team – Remotes Leitfaden zur Beschäftigung in Syrien kann dir bei den ersten Schritten helfen. Bitte beachte, dass Remote zurzeit noch keinen Employer-of-Record-Service in Syrien anbietet. Vereinbare einen Gesprächstermin mit unseren Expert:innen. Wir beraten dich gerne zu deinen globalen Hiring-Plänen.
- Hauptstadt
Damaskus
- Währung
Syrisches Pfund (£, SYP)
- Sprachen
Arabisch
- Bevölkerung
17,500,657
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Prozesses
Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nach Belieben oder wegen eines schweren Fehlverhaltens entlassen; in diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung.
Kündigungsfrist
Ein Arbeitgeber muss unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer/innen mindestens zwei Monate vor ihrer Entlassung benachrichtigen, sonst muss er eine Abfindung zahlen.
Abgangsentschädigung
Syrische Beschäftigte haben Anspruch auf einen Monatslohn, wenn sie wegen Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Pensionierung oder im Todesfall entlassen werden.
Wenn ein Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass ein/e Arbeitnehmer/in wegen eines schweren Fehlverhaltens entlassen wurde, muss er/sie eine Abfindung in Höhe von zwei Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zahlen.
Bewährungszeiten
In einem Arbeitsvertrag sollte eine Probezeit von höchstens drei Monaten festgelegt werden.