Remotes Leitfaden für die Einstellung in

Iran
iran flag

Egal, ob du nur eine Person einstellen willst oder gleich ein ganzes Team – Remotes Leitfaden zur Festeinstellung von Mitarbeiter:innen und zur Zusammenarbeit mit selbstständigen Auftragnehmer:innen in Iran kann dir beim Einstieg helfen. Hinweis: In Iran bietet Remote zurzeit noch keine Employer-of-Record-Services an.

  • Hauptstadt

    Teheran

  • Währung

    Iranischer RIal (﷼, IRR)

  • Sprachen

    Persisch

  • Bevölkerung

    83’183’741

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Nicht verfügbar
A cliff with red sand and a blue sky.

Zahlen und Fakten

Iran
  • Hauptstadt

    Teheran

  • Währung

    Iranischer RIal (﷼, IRR)

  • Sprachen

    Persisch

  • Bevölkerung

    83’183’741

  • Einfachheit der Geschäftstätigkeit

    Mittel

  • Verbraucherpreisindex

    N/A

  • Häufigkeit der Gehaltsabrechnung

    N/A

  • Umsatzsteuer – Standardsatz

    10 %

  • BIP – reale Wachstumsrate

    4 % (2021)

Der Iran ist ein Multibillionen-Dollar-Erdölstaat, der über die viertgrößten Ölreserven der Welt verfügt (mehr als 10 % der nachgewiesenen Ölreserven der Welt), und zwar in reichen Vorkommen wie den Ölfeldern von Ahvaz, Marun und Aghajari. Der Iran verfügt außerdem über die viertgrößten Gasreserven der Welt.

Wie in den benachbarten Golfstaaten ist ein Großteil des Ölreichtums in ehrgeizige Infrastrukturprojekte geflossen, die die gebirgige, halbtrockene Landschaft des Landes in ein Mosaik aus Wolkenkratzern, Strandresorts und hochmodernen Autobahnen des 21.

Die islamische Revolution von 1978 - 1979 führte zum Sturz des Schahs und der Monarchie im Iran und zum Amtsantritt eines muslimischen Geistlichen namens Ruhollah Khomeini.

Seit der Revolution hat der Iran ein schwieriges Verhältnis zum Westen und unterliegt einer Reihe von Sanktionen, die es Unternehmen in den Vereinigten Staaten und in weiten Teilen des Westens verbieten, mit dem Iran Geschäfte zu machen.

Die Islamische Republik ist ein regionaler Machtfaktor und liegt strategisch günstig am Persischen Golf und an der Straße von Hormuz - eine der wichtigsten Schifffahrtsstraßen der Welt, durch die 25 % des weltweiten Öltransports und 33 % des Flüssiggases fließen

Vergrößere dein Team in Iran mit Remote

Bitte beachte: Wir sind derzeit mit dem Aufbau einer eigenen Niederlassung im Iran beschäftigt, um die bestmögliche Beschäftigungslösung für dich und deine Mitarbeiter:innen zu bieten. Zu diesem Zeitpunkt ist unser Employer-of-Record-Service allerdings noch nicht aktiv.

Um im Iran Fachkräfte beschäftigen zu dürfen, müssen Unternehmen eine eigene juristische Person im Land besitzen oder mit einem Anbieter globaler Personallösungen zusammenarbeiten. Ohne Kenntnisse der lokalen gesetzlichen Bestimmungen ist es in Ländern wie dem Iran schwierig, Prozesse für die legale Einstellung und Beschäftigung von Mitarbeiterinnen, die Gehaltsabrechnung oder die Abfuhr von Steuern und Sozialabgaben rechtskonform einzurichten.

Für eine rasche, kosteneffektive und vor allem rechtssichere Lösung empfiehlt es sich, die Dienste eines globalen Personaldienstleisters wie Remote zu nutzen.

In den Ländern, in denen wir unsere EOR-Dienste anbieten, übernehmen wir die Verantwortung und die rechtlichen Risiken für die internationale Belegschaft unserer Kundenunternehmen, damit diese sich in Ruhe auf die Kandidatensuche und das Unternehmenswachstum konzentrieren können.

Risiko der Scheinselbstständigkeit

Wie viele andere Länder, unterscheidet Iran zwischen selbständigen Auftragnehmer:innen und Vollzeitbeschäftigten. Werden Auftragnehmer:innen in Iran falsch eingestuft, können gegen das verantwortliche Unternehmen Strafen und Bußgelder verhängt werden.

Beschäftigung in Iran

Die Rechte von Arbeitnehmer:innen im Iran sind in mehreren Gesetzen verankert, z. B.:

  • der Verfassung der Islamischen Republik Iran von 1979

  • dem Arbeitsgesetzbuch (Rooznameh Rasmi) von 1991

  • dem Zivilgesetzbuch der Islamischen Republik Iran vom 23. Mai 1928

Alle diese Gesetze gewährleisten gleichen Lohn für gleiche Arbeit, das Recht auf eine sichere Arbeitsumgebung sowie den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Alter, Religion, Geschlecht und ethnischer Zugehörigkeit.

Typische Fragen bei der Personaleinstellung betreffen Themen wie Mindestlohn, Überstundensätze oder auch bezahlten Urlaub.

Mindestlohn

Der iranische Mindestlohn liegt bei 11.112.690 IRR (262 US-Dollar) pro Monat.

Unsere attraktiven Benefitspakete für den Iran

Bei Remote helfen wir dir mit Leidenschaft dabei, die bestmögliche Erfahrung für dein Team zu schaffen. Wir sind führend in der Umsetzung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung. Wir sorgen dafür, dass deine Mitarbeiter:innen alle gesetzlichen Sozialleistungen erhalten und zusätzlich ein breites Angebot an freiwilligen Benefits genießen, das dein Unternehmen für die besten Köpfe attraktiv macht.

Derzeit sind wir noch mit dem Aufbau unserer Niederlassung im Iran beschäftigt. Aber unsere Benefitspakete für alle Länder sind perfekt auf die lokalen Bedürfnisse zugeschnitten und enthalten in der Regel einige oder alle der folgenden Leistungen:

  • Krankenversicherung

  • Unterstützung für psychische Gesundheit

  • Private Sehhilfenversicherung

  • Betriebliche Altersvorsorge

  • Zahnzusatzversicherung

  • Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung

Steuern in Iran

Erfahre, wie sich Lohnsteuern und Arbeitgeberabgaben auf deine Lohnkosten und das Nettogehalt deiner Mitarbeiter:innen in Iran auswirken.

  • 14 %

    Sozialversicherung

  • 6 %

    Kranken-/Mutterschaftsgeld

  • 3 %

    Arbeitslosenversicherung

Freistellungsarten

Beschäftigte haben Anspruch auf 1 Monat bezahlten Urlaub pro Jahr, zusätzlich zu den offiziellen Feiertagen. Bei weniger als einem Jahr Beschäftigung wird der Jahresurlaub anteilig auf die Arbeitszeit im betreffenden Jahr berechnet.

Für gefährliche und körperlich anstrengende Arbeit besteht Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub, der auf die zwei Jahreshälften aufgeteilt werden sollte.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Das iranische Recht sieht vor, dass Arbeitsverträge in den folgenden Situationen automatisch enden:

  1. Tod eines Mitarbeiters

  2. Pensionierung eines Arbeitnehmers

  3. Vollständige Invalidität eines Arbeitnehmers

  4. Auslaufen des Arbeitsvertrags oder Abschluss der im Vertrag genannten Aufgaben

  5. Rücktritt des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Leistungen zu zahlen, die dem/der Arbeitnehmer/in in einem der oben genannten Fälle zustehen.

Abgesehen von den genannten Gründen können Verträge auch wegen Vernachlässigung der Pflichten oder Fehlverhaltens beendet werden, und jede Entscheidung, einen Beschäftigten zu entlassen, muss vom islamischen Arbeitsrat oder der Arbeitsaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Kündigungsfrist

Das iranische Arbeitsgesetzbuch sieht keine Kündigungsfristen vor, und Entlassungsentscheidungen müssen von den Behörden genehmigt werden.

Abgangsentschädigung

Das iranische Recht sieht Abfindungen und Kündigungsgelder vor, wenn ein/e Arbeitnehmer/in ungerechtfertigt suspendiert, entlassen (oder in den Ruhestand versetzt) oder behindert wird und nicht mehr in der Lage ist, seine/ihre normale Tätigkeit auszuüben.

  1. Suspendierung - Wenn ein Arbeitsgericht feststellt, dass ein/e Beschäftigte/r ohne Grund suspendiert wurde, muss der/die Arbeitgeber/in den/die betreffende/n Beschäftigte/n wieder einstellen und für alle Schäden (d.h. entgangene Löhne und Leistungen) aufkommen, die durch die unrechtmäßige Suspendierung entstanden sind.

  2. Entlassung und Ruhestand - Arbeitgeber sind verpflichtet, entlassenen und pensionierten Arbeitnehmern eine Abfindung in Höhe eines Monatslohns (d. h. 30 Tage) für jedes Jahr, das sie im Dienst des Arbeitgebers gearbeitet haben, zu zahlen.

  3. Behinderung - Behinderte Arbeitnehmer haben Anspruch auf 30 Tage Lohn für jedes Jahr, das sie im Dienst eines Arbeitgebers gearbeitet haben. Dieser Abfindungsanspruch erhöht sich auf 60 Tageslöhne, wenn der/die Arbeitnehmer/in aufgrund der Art seiner/ihrer Tätigkeit, der Arbeitsbedingungen usw. behindert oder arbeitsunfähig ist.

Bewährungszeiten

Begrenzt auf einen Monat für ungelernte und angelernte Arbeiter und drei Monate für Facharbeiter und Spezialisten. Arbeitgeber können Arbeitnehmer/innen in der Probezeit ohne Vorankündigung entlassen, sind aber verpflichtet, ihnen den Lohn zu zahlen, den sie während der gesamten Probezeit verdient hätten.

Arbeitnehmer/innen, die während der Probezeit kündigen, haben nur Anspruch auf den Lohn, den sie für die Zeit, in der sie beschäftigt waren, verdient haben.