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Kambodscha
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In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Employer of RecordContractor ManagementPayroll
  • Hauptstadt

    Phnom Penh

  • Währung

    Kambodschanischer Riel (៛, KHR)

  • Sprachen

    Khmer

  • Bevölkerung

    17,300,000

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Employer of RecordContractor ManagementPayroll
An aerial view of the city of ho chi minh city, vietnam.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Befristete Verträge: Das kambodschanische Arbeitsrecht kennt drei Gründe für die Beendigung eines befristeten Vertrags vor dem Enddatum ohne Abfindung:

  • Einvernehmliche Beendigung - Eine einvernehmliche Beendigung zwischen dem/der Arbeitnehmer/in und dem/der Arbeitgeber/in muss schriftlich erfolgen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Schweres Fehlverhalten - Einem/einer Beschäftigten kann fristlos gekündigt werden, wenn er/sie eine schwere Verfehlung begeht. Die gesetzliche Frist für eine Kündigung wegen schweren Fehlverhaltens beträgt sieben Tage ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers erfahren hat. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Höhere Gewalt - Ein unvorhergesehenes Ereignis höherer Gewalt (wie eine Überschwemmung oder ein Erdbeben), das den/die Arbeitnehmer/in daran hindert, seinen/ihren Verpflichtungen aus dem FDC nachzukommen. Eine Voranmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Wenn einer der oben genannten Gründe für die Kündigung nicht zutrifft, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem/der Arbeitnehmer/in bei der Kündigung eine Abfindung zu zahlen.

Unbefristete Verträge (UDC): Das kambodschanische Arbeitsrecht kennt zwei Gründe für die fristlose Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags und die Zahlung von Schadensersatz:

  • Schweres Fehlverhalten: Einem/einer Beschäftigten kann fristlos gekündigt werden, wenn er/sie eine schwere Verfehlung begeht. Die Kündigung aus diesem Grund muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen, nachdem der Arbeitgeber von dem Fehlverhalten des Arbeitnehmers erfahren hat. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Höhere Gewalt: Im Falle einer unkontrollierbaren Situation (z. B. einer Naturkatastrophe), die einen Arbeitnehmer daran hindert, seine Verpflichtungen aus dem UDC zu erfüllen, kann der Vertrag ohne vorherige Ankündigung gekündigt werden.

Andernfalls kann ein UDC von jeder Partei gekündigt werden, sofern:

  • Die Kündigung erfolgt schriftlich und der Arbeitgeber hat einen triftigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z. B. Mängel in der Eignung oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder betriebliche Erfordernisse des Arbeitgebers) und der Arbeitgeber muss in diesem Fall keinen Schadensersatz zahlen

  • Wenn der Arbeitgeber keinen triftigen Grund für die Kündigung des/der Beschäftigten hat , kann er/sie den/die Beschäftigte/n trotzdem kündigen, solange er/sie die nach kambodschanischem Recht vorgeschriebene Entschädigung zahlt (siehe unten).

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer der Beschäftigung und der Art des Arbeitsvertrags ab.

  • Befristete Verträge (F DC) - FDCs können nicht vor dem Ablaufdatum gekündigt werden (es sei denn, der Arbeitgeber will für die gesamte Vertragsdauer zahlen), und die unten genannten Kündigungsfristen beziehen sich auf die Mitteilung an den Arbeitnehmer, dass der Vertrag nicht verlängert wird und endet.

  • 6 Monate oder weniger: keine Kündigung erforderlich

  • Mehr als 6 Monate 10 Tage

  • Mehr als ein Jahr: 15 Tage

  • Vertrag mit unbestimmter Dauer (UDC)

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Wie bereits erwähnt, können Abfindungen gezahlt werden, und Arbeitnehmer, die über ihre bevorstehende Kündigung informiert wurden, haben Anspruch auf zwei bezahlte freie Tage pro Woche (während der Kündigungsfrist) für die Arbeitssuche.

Abgangsentschädigung

Abfindungen nach kambodschanischem Recht hängen von der Art des Vertrags zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ab und sind nur erforderlich, wenn ein Arbeitnehmer ohne Grund entlassen wird.

Arbeitnehmer, die mit einem befristeten Vertrag beschäftigt sind, haben Anspruch auf:

  • Abfindungszahlung: Eine Abfindung in Höhe von mindestens 5 % des Lohns, der dem/der Arbeitnehmer/in während der Vertragslaufzeit gezahlt wurde. Sie wird berechnet, indem die Summe aller während der Vertragslaufzeit gezahlten Löhne, einschließlich der Zulagen, erhoben wird. Diese Summe wird mit 5 % multipliziert, um die Höhe der Abfindung zu ermitteln

  • Ungenutzter Jahresurlaub: Unbezahlter Jahresurlaub bis zum Kündigungsdatum muss vollständig ausbezahlt werden

  • Sonstige Leistungen: Alle anderen Leistungen, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer in einem Arbeitsvertrag, einer internen Arbeitsordnung, einem Mitarbeiterhandbuch/HR-Handbuch oder einem Tarifvertrag vereinbart wurden, sofern vorhanden.

Wird der/die Arbeitnehmer/in vor Ablauf seines/ihres Vertrags gekündigt, hat er/sie außerdem Anspruch auf die folgende Zahlung:

  • Schadensersatz: Die Entschädigung für eine vorzeitige Entlassung sollte dem Lohn entsprechen, den der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er die ursprüngliche Vertragslaufzeit beendet hätte.

Bewährungszeiten

Es gibt keine Verpflichtung, bei der Einstellung neuer Arbeitnehmer/innen eine Probezeit vorzusehen. Viele Arbeitgeber entscheiden sich für eine Probezeit, und das wird von den Beschäftigten auch erwartet.

Die Probezeit ist an einige Bedingungen geknüpft:

  • kann nicht länger als drei Monate für reguläre Arbeitnehmer dauern

  • zwei Monate für Fachkräfte

  • ein Monat für nicht spezialisierte Arbeitnehmer

Ob ein/e Arbeitnehmer/in ein/e Facharbeiter/in ist oder nicht, muss von Fall zu Fall entschieden werden, je nachdem, welche beruflichen Fähigkeiten für die betreffende Tätigkeit erforderlich sind. Für die Beendigung der Probezeit ist keine vorherige Ankündigung erforderlich, weder während noch am Ende der vorgesehenen Dauer der Probezeit.