So einfach verwaltest du dein Team in

Syrien
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Egal, ob du nur eine Person einstellen willst oder gleich ein ganzes Team – Remotes Leitfaden zur Beschäftigung in Syrien kann dir bei den ersten Schritten helfen. Bitte beachte, dass Remote zurzeit noch keinen Employer-of-Record-Service in Syrien anbietet. Vereinbare einen Gesprächstermin mit unseren Expert:innen. Wir beraten dich gerne zu deinen globalen Hiring-Plänen.

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Nicht verfügbar
  • Hauptstadt

    Damaskus

  • Währung

    Syrisches Pfund (£, SYP)

  • Sprachen

    Arabisch

  • Bevölkerung

    17,500,657

In diesem Land verfügbare Dienstleistungen:
Nicht verfügbar

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigung des Prozesses

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nach Belieben oder wegen eines schweren Fehlverhaltens entlassen; in diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Kündigungsfrist

Ein Arbeitgeber muss unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer/innen mindestens zwei Monate vor ihrer Entlassung benachrichtigen, sonst muss er eine Abfindung zahlen.

Abgangsentschädigung

Syrische Beschäftigte haben Anspruch auf einen Monatslohn, wenn sie wegen Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Pensionierung oder im Todesfall entlassen werden.

Wenn ein Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass ein/e Arbeitnehmer/in wegen eines schweren Fehlverhaltens entlassen wurde, muss er/sie eine Abfindung in Höhe von zwei Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zahlen.

Bewährungszeiten

In einem Arbeitsvertrag sollte eine Probezeit von höchstens drei Monaten festgelegt werden.